Berufsregister für Steuerberater Löschung

    Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen

    Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

    Beschreibung

    Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ihren Eintrag im Berufsregister können Sie löschen lassen. Hierzu müssen Sie eine Verzichtserklärung einreichen. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann die Verzichtserklärung durch Dritte eingereicht werden.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Domfelsen 4

    39104 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 61162-0

    E-Mail: info@stbk-sachsen-Anhalt.de

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich. Gegebenenfalls bieten die Steuerberaterkammern auch ein optionales Formblatt an.
    • Bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde

    Voraussetzungen

    Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

    Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.

    Sofern die Löschung aufgrund des Todes erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt am 11.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English