Deponie Stilllegung

    Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

    Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

    Beschreibung

    Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

    Zuständigkeit

    Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.

    Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Wittenberg - Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde

    Beschreibung

    Untere Abfallbehörde

    • Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und nachgeordneter Regelungen
    • Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde
    • Überwachung von Deponien DK 0 und I
    • Überwachung von Entsorgungsanlagen für Altfahrzeuge nach AltfahrzeugV
    • Überwachung von Erzeugern, Beförderern, Händlern und Maklern gefährlicher Abfälle
    • Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm nach AbfKlärV und von Bioabfällen nach BioAbfV
    • Entgegennahme von Anzeigen für gemeinnützliche und gewerbliche Sammlungen (§ 17 und 18 KrWG)
    • Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen (§ 53 KrWG)
    • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen sowie Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
    • Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Deponien der DK 0 und I
    • Anordnung und Vollzug von abfallrechtlichen Festlegungen zu Genehmigungen nach dem BImSchG, zu Baugenehmigungen und Abrissanzeigen, zur Entsorgung von Bauabfällen, Baggergut, Erdstoffen
    • Entgegennahme von Anzeigen zur und Veranlassung der Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen
    • Ahndung rechtswidriger bzw. umweltgefährdender Abfallablagerungen
    • Umsetzung der Verbrennungsverordnung für Gartenabfälle

    Untere Bodenschutzbehörde

    • Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und nachgeordneter Regelungen
    • Bodenschutz; Gefahrenerkundung, -abwehr aus Altlasten und Kontrolle
    • Altlastensanierung
    • Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster
    • Koordination von Maßnahmen zu Altlasten mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung
    • Prüfung des Altlastverdachts im Rahmen von Genehmigungsverfahren





    Adresse

    Hausanschrift

    Breitscheidstraße 4

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Haltestellen

    • Haltestelle: Kreisverwaltung
      Linie:
      • Bus: Kreisverwaltung

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breitscheidstraße 3

    06886 Lutherstadt Wittenberg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03491 806-2942

    Fax: 03491 806-2996

    E-Mail: umweltamt@landkreis-wittenberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
    • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Deponieklasse, Deponieabschnitt, Deponie, Deponieverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfall, stilllegen, Stilllegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English