Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.
Beschreibung
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.
Zuständigkeit
Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.
Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde
Beschreibung
Untere Abfallbehörde
- Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und nachgeordneter Regelungen
- Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen im Rahmen der Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde
- Überwachung von Deponien DK 0 und I
- Überwachung von Entsorgungsanlagen für Altfahrzeuge nach AltfahrzeugV
- Überwachung von Erzeugern, Beförderern, Händlern und Maklern gefährlicher Abfälle
- Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm nach AbfKlärV und von Bioabfällen nach BioAbfV
- Entgegennahme von Anzeigen für gemeinnützliche und gewerbliche Sammlungen (§ 17 und 18 KrWG)
- Entgegennahme, Prüfung und Bestätigung von Anzeigen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von nicht gefährlichen Abfällen (§ 53 KrWG)
- Entgegennahme und Prüfung von Anträgen sowie Erteilung von Erlaubnissen zum Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
- Durchführung von Planfeststellungsverfahren für Errichtung und Betrieb von Deponien der DK 0 und I
- Anordnung und Vollzug von abfallrechtlichen Festlegungen zu Genehmigungen nach dem BImSchG, zu Baugenehmigungen und Abrissanzeigen, zur Entsorgung von Bauabfällen, Baggergut, Erdstoffen
- Entgegennahme von Anzeigen zur und Veranlassung der Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen
- Ahndung rechtswidriger bzw. umweltgefährdender Abfallablagerungen
- Umsetzung der Verbrennungsverordnung für Gartenabfälle
Untere Bodenschutzbehörde
- Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes und nachgeordneter Regelungen
- Bodenschutz; Gefahrenerkundung, -abwehr aus Altlasten und Kontrolle
- Altlastensanierung
- Altlastenauskunft aus dem Altlastenkataster
- Koordination von Maßnahmen zu Altlasten mit der Landesanstalt für Altlastenfreistellung
- Prüfung des Altlastverdachts im Rahmen von Genehmigungsverfahren
Adresse
Postanschrift
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg
Hausanschrift
Kreisverwaltung
Bus: Kreisverwaltung
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Fachdienste: Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Information des Landkreises Wittenberg: Montag 08:30 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 14:00 Uhr
Kontakt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
- Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
- Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
- Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
Kostenrahmen: EUR 100 - 5000
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Stichwörter
Stilllegung, Deponieverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Deponieabschnitt, Abfall, Deponie, stilllegen, Deponieklasse