Deponie Stilllegung

    Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

    Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

    Beschreibung

    Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

    Zuständigkeit

    Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.

    Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung

    Beschreibung

    Aufgaben des Sachgebietes Abfallüberwachung

    • Boden und Altlasten
      • Altlastenkataster
    • Landwirtschaft
      • Landwirtschaftliche Verwertung von Abfällen
      • Umsetzung der DüngeVO in Sachsen- Anhalt
      • Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
      • Cross Compliance
    • Abfall
      • Deponien
      • kompostierbare Abfälle
      • mineralische Abfälle
      • gefährliche Abfälle
      • illegale Abfallablagerungen (Wildmüll)
      • Altfahrzeuge
      • Altholz
      • Sammeln und Befördern von Abfälle

    Adresse

    Hausanschrift

    Triftstraße 9-10

    39387 Oschersleben (Bode)

    Postfachadresse

    Postfach 10 01 53

    39331 Haldensleben

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4456

    Fax: +49 3904 7240-54150

    E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Börde

    Empfänger: Landkreis Börde

    IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54

    BIC: NOLADE21HDL

    Bankinstitut: Kreissparkasse Börde

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
    • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Kreislaufwirtschaftsgesetz, Deponie, Deponieklasse, stilllegen, Abfall, Deponieverordnung, Stilllegung, Deponieabschnitt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de