Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.
Beschreibung
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.
Zuständigkeit
Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.
Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Landkreis Börde - Amt für Planung und Umwelt - Sachgebiet Abfallüberwachung
Beschreibung
Aufgaben des Sachgebietes Abfallüberwachung
- Boden und Altlasten
- Altlastenkataster
- Landwirtschaft
- Landwirtschaftliche Verwertung von Abfällen
- Umsetzung der DüngeVO in Sachsen- Anhalt
- Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
- Cross Compliance
- Abfall
- Deponien
- kompostierbare Abfälle
- mineralische Abfälle
- gefährliche Abfälle
- illegale Abfallablagerungen (Wildmüll)
- Altfahrzeuge
- Altholz
- Sammeln und Befördern von Abfälle
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 01 53
39331 Haldensleben
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4456
Fax: +49 3904 7240-54150
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Kontaktperson
Herr Thomas Kretschmer (Sachgebietsleiter)
Fax: +49 3904 7240-54150
Telefon Festnetz: +49 3904 7240-4342
E-Mail: natur-umwelt@landkreis-boerde.de
Internet
Bankverbindung
Landkreis Börde
Empfänger: Landkreis Börde
IBAN: DE96 8105 5000 3400 0053 54
BIC: NOLADE21HDL
Bankinstitut: Kreissparkasse Börde
erforderliche Unterlagen
- mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
- Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
- Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
- Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
Kostenrahmen: EUR 100 - 5000
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Stichwörter
Deponieklasse, Deponieabschnitt, Deponie, Deponieverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfall, stilllegen, Stilllegung