Deponie Stilllegung

    Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

    Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

    Beschreibung

    Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

    Zuständigkeit

    Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.

    Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Abfallbehörde/ Abfallwirtschaft

    Beschreibung

    Alle Informationen zum Thema Abfall auch auf der Seite der Deponie GmbH und in der Abfall-App

    Adresse

    Postanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 15

    29410 Salzwedel

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bus Salzwedel Schwimmhalle
    • Haltestelle: Bus Salzwedel Kaufland

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30-11:30 Uhr Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr Fr. 08:30-11:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Entsorgung Müll

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
    • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Stilllegung, Deponieverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Deponie, Deponieabschnitt, stilllegen, Abfall, Deponieklasse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English