Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.
Beschreibung
Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.
Zuständigkeit
Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.
Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Ansprechpartner
Sachgebiet Abfallbehörde/ Abfallwirtschaft
Beschreibung
Alle Informationen zum Thema Abfall auch auf der Seite der Deponie GmbH und in der Abfall-App
Adresse
Postanschrift
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel
Hausanschrift
Parkplatz: Hinter dem Gebäude - Einfahrt neben der Schwimmhalle
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bus Salzwedel Kaufland
Bus Salzwedel Schwimmhalle
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30-11:30 Uhr Di. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30-11:30 Uhr, 13:00-15:30 Uhr Fr. 08:30-11:30 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Entsorgung Müll
erforderliche Unterlagen
- mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
- Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
- Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems
Formulare
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
- In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
- Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
Kostenrahmen: EUR 100 - 5000
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Stichwörter
Stilllegung, Deponieverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Deponieabschnitt, Abfall, Deponie, stilllegen, Deponieklasse