Deponie Stilllegung

    Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

    Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

    Beschreibung

    Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

    Zuständigkeit

    Für Deponien der Klassen 0 und I: Wenden Sie sich an Landkreis oder kreisfreie Stadt.

    Für Deponien der Klassen II und III: Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde

    Beschreibung

    Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltrechtlicher Vollzug im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben:

    • Überwachung von Kleinfeuerungsanlagen,
    • Einhaltung der Geräte- und Maschinenlärmverordung und der allgemeinen Bestimmungen des Bundes-Immissions-Schutzgesetzes,
    • Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen,
    • Genehmigung von gewerblichen Sammlungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 345 2214667

    Telefon Festnetz: +49 345 2214673

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 29.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
    • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
    • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
    • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Deponieklasse, Deponieabschnitt, Deponie, Deponieverordnung, Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfall, stilllegen, Stilllegung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English