Weiterbildungsstätte anerkennen lassen
Sie möchten staatlich geregelte Weiterbildungen anbieten? Dann benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Beschreibung
Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung. Die Anerkennung bildet die Voraussetzung für die Förderung durch das Land.
Ihre Weiterbildungsstätte muss vom für Erwachsenbildung zuständigen Ministerium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung durchführen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Bildung.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Antrag auf Anerkennung muss folgende Angaben und Nachweise enthalten.
- den Namen, die Rechtsform, den gesetzlichen Vertreter, den Tätigkeitsbereich, den Namen des Leiters, die Anschrift und den Sitz der Einrichtung,
- die Ausbildung und den beruflichen Werdegang des hauptamtlichen Leiters,
- die Darlegung der räumlichen und sachlichen Ausstattung der Einrichtung,
- eine Bestätigung der zuständigen Finanzbehörde über die Gemeinnützigkeit, soweit der Träger nicht juristische Person des öffentlichen Rechts ist,
- die Satzung oder den Gesellschaftervertrag der Einrichtung,
- eine Erklärung, dass Änderungen zu den Angaben und Nachweisen unmittelbar dem zuständigen Ministerium schriftlich angezeigt werden
- Nachweis einer Mindestanzahl an anerkannten Unterrichtsstunden oder Teilnehmertagen von 3.000 im Jahr
Voraussetzungen
Zur Anerkennung der Weiterbildungsstätte muss diese
- ihren Sitz im Land Sachsen-Anhalt haben,
- ihren Tätigkeitsbereich überwiegend im Land Sachsen-Anhalt haben,
- ausschließlich oder überwiegend der Erwachsenenbildung dienen,
- allen offenstehen,
- eine juristische Person sein oder von juristischen Personen getragen werden,
- wenigstens 3 Jahre bestehen und in dieser Zeit ihre Leistungsfähigkeit nachgewiesen haben,
- Die Leitung der Einrichtung muss hauptamtlich erfolgen. Die leitende Person muss in der Regel über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Ausnahmen davon sind nach Einzelfallprüfung möglich, dazu zählt insbesondere ein Abschluss der Stufe 6 nach deutschem Qualifikationsrahmen unter Berücksichtigung der beruflichen Erfahrungen in der Erwachsenenbildung.
- Die Einrichtungen gewährleisten eine qualitativ hochwertige Bildungsarbeit, indem sie ein Qualitätsmanagementsystem führen. Dieses dient der kontinuierlichen Verbesserung der Organisationsstruktur, der Qualität der pädagogischen Prozesse, der Bildungsinfrastruktur sowie der Personalentwicklung. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung sind verpflichtet, das Qualitätsmanagementsystem alle 4 Jahre, erstmalig zum 01.12.2022, gegenüber dem für Erwachsenenbildung zuständigen Ministerium nachzuweisen. Die Evaluation kann sowohl extern als auch intern erfolgen. Der Nachweis der externen Evaluation muss durch eine anerkannte Zertifizierungsstelle schriftlich dokumentiert (Zertifikat) und dem für Erwachsenbildung zuständigen Ministerium übergeben werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie stellen einen formlosen Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsstätte.
- Reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Unterlagen.
- Bei erfolgreicher Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Anerkennungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
3 Monate.
Hinweise (Besonderheiten)
Zurzeit sind 30 regional tätige Einrichtungen, 2 landesweite Zusammenschlüsse im Land Sachsen-Anhalt durch das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt anerkannt.
Unterstützende Institutionen
Landesverwaltungsamt
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt am 20.05.2021
Stichwörter
Weiterbildung, Erwachsenenbildung