Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen
Sie möchten als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau arbeiten? Dazu müssen Sie anerkannt werden.
Beschreibung
Als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund.
Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie anerkannt werden. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A. - Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein - Frauenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Turmschanzenstr./Friedensbrücke
Linie:- Straßenbahn: Linie 5
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen mit dem Antrag die Unterlagen gemäß § 4, 32 und 34 PPVO vorlegen.
Voraussetzungen
Sie müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß § 3, 4 und 32 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den schriftlichen Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft dann anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und den zu erfüllenden Voraussetzung, ob Sie anerkannt werden können. Dazu gehört auch die Erstellung eines Fachgutachtens. Im Anschluss erhalten Sie einen anerkennenden oder auch ablehnenden Bescheid.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
Bis zu 3 Monate.
Kosten
Die Gebühren hängen vom Verwaltungsaufwand ab.
Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für das Fachgutachten im Voraus begleichen.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr am 15.04.2021
Stichwörter
Grundbau, Sachverständiger, Prüfsachverständige, Erdbau, Geotechnik