Anerkennung als Prüfsachverständiger für den Erd- und Grundbau Erteilung

    Anerkennung als Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau beantragen

    Sie möchten als Prüfsachverständiger für Erd- und Grundbau arbeiten? Dazu müssen Sie anerkannt werden.

    Beschreibung

    Als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau prüfen und bescheinigen Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben über den Baugrund.

    Wenn Sie in diesem Beruf arbeiten möchten, müssen Sie anerkannt werden. Diese Anerkennung müssen Sie beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 30

    39114 Magdeburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein
    • Frauenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Turmschanzenstr./Friedensbrücke
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 0391 567-7509

    Telefon Festnetz: 0391 567-7504

    E-Mail: presse@mlv.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen mit dem Antrag die Unterlagen gemäß § 4, 32 und 34 PPVO vorlegen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen gemäß § 3, 4 und 32 der Verordnung über Prüfingenieure und Prüfsachverständige (PPVO) nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den schriftlichen Antrag reichen Sie bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft dann anhand Ihrer eingereichten Unterlagen und den zu erfüllenden Voraussetzung, ob Sie anerkannt werden können. Dazu gehört auch die Erstellung eines Fachgutachtens. Im Anschluss erhalten Sie einen anerkennenden oder auch ablehnenden Bescheid.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 3 Monate.

    Kosten

    Die Gebühren hängen vom Verwaltungsaufwand ab.

    Darüber hinaus müssen Sie Gebühren für das Fachgutachten im Voraus begleichen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Grundbau, Sachverständiger, Prüfsachverständige, Erdbau, Geotechnik

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de