Reisegewerbe Anzeige

    Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit anzeigen

    Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.

    Beschreibung

    Für folgende reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Behörde:

    • Wer Waren in der Gemeinde seines Wohnsitzes oder seiner gewerblichen Niederlassung feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht.
    • Wer von einer nicht ortsfesten Verkaufsstelle oder einer anderen Einrichtung in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel oder andere Waren des täglichen Bedarfs vertreibt.
    • Wer Druckwerke auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilbietet.

    Sie üben eine der oben genannten reisegewerbekartenfreien Tätigkeit aus, dann haben Sie den Beginn Ihres Gewerbes der zuständigen Behörde anzuzeigen, soweit Sie es nicht bereits angemeldet haben. Sofern eine Anzeigepflicht besteht, ist das Formular gemäß der Gewerbeanzeigenverordnung zu verwenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Tangermünde - Gewerbe / Markt

    Adresse

    Hausanschrift

    Notpforte 2

    39590 Tangermünde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Tangermünde, Gymnasium

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lange Straße 61

    39590 Tangermünde

    Haltestellen

    • Haltestelle: Tangermünde, Gymnasium
      Linie:
      • Bus: Tangermünde, Gymnasium

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 9.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 17.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 12.00 und 14.00 - 16.00 Uhr Termine nach Vereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Fax: 039322 93210

    Telefon Festnetz: 039322 930

    E-Mail: Stadt@Tangermuende.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes Formular nach der Gewerbeanzeigenverordnung
    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • Aufenthaltstitel, wenn Ausländer und keine EU/EWRStaatsangehörigkeit
    • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
      • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
        • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
      • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im Ausland haben, benötigen Sie Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.

    Formulare

    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    • Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Anzeige einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit können Sie vor Ort bei Ihrer Gemeinde vornehmen. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde (Gewerbeamt), in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Sie müssen Ihre Gewerbetätigkeit mit Aufnahme unverzüglich anzeigen. Wenn Sie Ihr Gewerbe verspätet oder fehlerhaft anzeigen, müssen Sie mit einer Geldbuße rechnen.

    Bearbeitungsdauer

    • Keine

    Kosten

    • Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Anzeigepflicht, Handelsvertreter, Reisegewerbekarte, Handelsreisender, Reisegewerbekartenfreiheit, Ausnahmen im Reisegewerbe aus besonderem Anlass, Mobiler Standverkauf, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeit, Vertreter, Reisegewerbe, Haustürgeschäfte, Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten, Handelsvertreter: Haustürgeschäfte, Gewerbeanzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English