Nachweis von Prüflaboratorien und Messstellen über die Kompetenz zur Durchführung gesetzlich geregelter Prüf- und Überwachungsaufgaben Anerkennung

    Anerkennung von Prüflaboratorien und Messstellen beantragen

    Sie wollen Ihr Prüflabor oder Messstelle notifizieren lassen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Als Prüflabor und Messstelle müssen Sie zur Wahrnehmung staatlich veranlasster Prüf- und Überwachungsaufgaben notifiziert sein. Dazu muss Ihr Prüflabor oder Ihre Messstelle bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Entscheidung zu Ihrer Eignungsüberprüfung wird Ihnen in Form eines entsprechenden Bescheides bekanntgegebenen. Dieser wird bundesweit anerkannt.

    Dieses Verfahren gilt in Sachsen-Anhalt in den Umweltbereichen Abfall und Luft.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reideburger Straße 47

    06116 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 5704-0

    Fax: 0345 5704-190

    E-Mail: poststelle@lau.mwu.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag
    • Nachweis der erforderlichen Fachkunde anhand einer fachmodulkonformen Akkreditierung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)
    • aktuelles Qualitätsmanagementhandbuch
    • Gesellschaftsvertrag mit Angabe der vertretungsbefugten natürlichen bzw. juristischen Personen sowie aktueller Handelsregisterauszug
    • Auflistung der personellen Ausstattung
    • ggf. Nachweis über Art und Umfang der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
    • ggf. Kopie des Vertrages zwischen externem Probenehmer und Untersuchungsstelle
    • evtl. Kopie der Genehmigung für seuchenhygienische Arbeiten der Sicherheitsstufe S 2

    Formulare

    Voraussetzungen

    Ihr Prüflaboratorium/Ihre Messstelle muss:

    • den Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben,
    • die erforderliche Fachkunde nachweisen,
    • zuverlässig, unabhängig und
    • entsprechend gerätetechnisch ausgestattet sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht Halle

    Verfahrensablauf

    Bitte richten Sie einen Antrag unter Verwendung des jeweiligen Antragsformulars und Beifügung der dort angegebenen Nachweise zur Prüfung der Voraussetzung einer Notifizierung an die zuständige Stelle. Diese prüft Ihre Eignung als Prüflaboratorium oder Messestelle.

    Fristen

    Die Notifizierung wird für maximal 5 Jahre erteilt. Einen Antrag auf Erneuerung sollten Sie spätestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit stellen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Prüfung des Antrages beginnt mit Vorliegen der kompletten Unterlagen. Die Prüfung dauert 3 (Abfall) beziehungsweise 4 Monate (gemäß BImSchV).

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Deren Höhe richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Bekanntmachung der bundesweit gültigen Notifizierung  erfolgt im Recherche-System-Messstellen-Sachverständig (ReSyMeSa).

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie am 06.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Stichwörter

    Notifizierung, Kompetenznachweis, Fachkunde, DIN EN ISO/IEC 17025, Bekanntgabe, Akkreditierung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de