Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure Eintragung

    Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen

    Wenn Sie als bauvorlageberechtigte Ingenieur arbeiten wollen, müssen Sie in der entsprechenden Liste eingetragen sein.

    Beschreibung

    Wenn Sie als bauvorlageberechtigter Ingenieur oder Ingenieurin arbeiten möchten, müssen Sie Mitglied der Ingenieurkammer sein.

    Die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure müssen Sie beantragen.

    Bauvorlageberechtigte Ingenieur und Ingenieurinnen sind berechtigt, Bauvorlagen für die nicht verfahrensfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden zu erstellen. 

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hegelstraße 23

    39104 Magdeburg

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Planckstraße
      Linie:
      • Straßenbahn: 2,5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 Uhr - 15:30 Uhr Freitag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 628890

    Fax: 0391 6288999

    E-Mail: info@ing-net.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Überweisung

    Version

    Technisch geändert am 04.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag müssen Sie folgende Unterlagen hinzufügen:

    • Amtlich beglaubigte Kopie über erfolgreichen Abschluss im Bauingenieurwesen oder Hochbau
    • Nachweis einer 2-jährigen praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden.
      • Originale/Kopien von Bauanträgen für mindestens 2 Gebäude mit den dazugehörigen eigenständig erstellten Entwurfsplanungen mit Genehmigungsvermerken und den entsprechenden Baugenehmigungen aus einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren (ohne Fachplanung).
      • Bescheinigungen des bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers oder des bauvorlageberechtigten Arbeitgebers zu der Planung bezüglich der Leistungsphasen
    • Ausgefüllte und unterzeichnete Objektliste gemäß Antragsunterlagen

    Formulare

    Voraussetzungen

    • abgeschlossenes Studium des Hochbaus oder des Bauingenieurwesens
    • mindestens 2 Jahre Berufserfahrung bei der Entwurfsplanung von Gebäuden
    • Mitgliedschaft in der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Stelle ein. Diese prüft Ihre Unterlagen und Voraussetzungen.

    Fristen

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 25.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2022

    Stichwörter

    Bauvorlageberechtigter, Entwurfsverfasser, Mitglied der Ingenieurskammer, Bauingenieur, Entwurfsverfasserin, Eintragung in die Liste der Ingenieurkammer, Bauvorlageberechtigte, Bauingenieurin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English