Förderung für gewerbliche Investitionen beantragen
Unternehmensinvestitionen und kommunale Investitionsvorhaben können aus Mitteln der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" gefördert werden.
Beschreibung
Der Bund und das Land Sachsen-Anhalt fördern Investitionen der gewerblichen Wirtschaft sowie Investitionen in touristische und wirtschaftsnahe Infrastrukturen.
Ziel ist es, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken und dauerhafte und hochwertige Arbeitsplätze zu schaffen oder vorhandene zu sichern.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Kostenfreie Hotline für Fragen zur Immobilienförderung: 0800 56 008 46
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Förderantrag
Welche Angaben weiterhin notwendig sind, erfahren Sie durch die zuständige Stelle.
Formulare
Voraussetzungen
Zuwendungsempfänger können Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Förderantrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt ein. Diese prüft Ihren Antrag und bewilligt diesen, wenn der Förderung nichts entgegensteht.
Fristen
Sie müssen den Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens stellen.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung am 22.03.2021
Stichwörter
Förderprogramm, Beihilfe, Gewerbeflächen, Investitionsförderung, GRW, Gewerbeansiedlung