Forstbetriebsgemeinschaft Anerkennung

    Anerkennung einer Forstbetriebsgemeinschaft beantragen

    Zusammenschluss von Grundbesitzern zur gemeinsamen Bewirtschaftung ihrer Waldflächen in einer Forstbetriebsgemeinschaft (FBG)

    Beschreibung

    Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Grundbesitzern. Sie haben insbesondere den Zweck, die Nachteile geringer Flächengröße bei der Bewirtschaftung und verschiedenster Strukturmängel bei Bewirtschaftung ihrer Waldflächen auszugleichen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-0

    Fax: 0345 514-2663

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2006

    Technisch geändert am 13.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit
    • Gründungsprotokoll des Vereins in Kopie
    • Anwesenheitsliste der Gründungsversammlung in Kopie
    • beschlossene, datierte und von allen Vorstandsmitgliedern unterzeichnete Originalsatzung
    • Mitglieder- und Flächenverzeichnis der Forstbetriebsgemeinschaft
    • Kontaktdaten der Forstbetriebsgemeinschaft
    • ggf. Antrag auf Gebührenbefreiung

    Formulare

    • Formlose schriftliche Antragstellung
    • Checkliste zur Antragstellung im Internet der obersten Forstbehörde verfügbar

    Voraussetzungen

    • Gegründeter Verein mit mindestens sieben Mitgliedern
    • gewählter Vorstand
    • durch Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

    Rechtsgrundlage(n)

    § 18 Bundeswaldgesetz (BWaldG)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__18.html

    § 19 Bundeswaldgesetz (BWaldG) (Verleihung Rechtsfähigkeit)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__19.html

    § 22 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (wirtschaftlicher Verein)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__22.html

    § 56 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Mindestmitgliederzahl)

    https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__56.html

    Verfahrensablauf

    • Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung und Verleihung der Rechtsfähigkeit an die oberste Forstbehörde des Landes
    • Alle geforderten Unterlagen müssen vollständig beigefügt werden

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. zwei bis vier Wochen

    Kosten

    1,00 – 51,00 Euro

    auf Antrag Gebührenbefreiung wegen des besonderen öffentlichen Interesses

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg, Abteilung 3 am 01.07.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2021

    Technisch geändert am 28.12.2023

    Stichwörter

    Verein, Waldeigentümer, Waldgesetz, FBG, Bewirtschaftung, Zusammenschluss, Wald, Forstwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020