Anzeige bei der Verwendung von Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung Entgegennahme bei einem Schadensfall

    Gewährleistung der Betriebssicherheit - Einen Schadensfall bei der Verwendung von Arbeitsmitteln anzeigen

    Schadenereignisse mit bestimmten Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen, bei welchen Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, müssen Sie unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin müssen Sie jeden Schadensfall, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben, der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

    Die Arbeitsschutzbehörde kann eine sicherheitstechnische Beurteilung einer zugelassenen Überwachungsstelle verlangen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

    Ansprechpartner

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Ernst-Kamieth-Straße 2

    06112 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-0

    Fax: 0345 514-1477

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
      Linie:
      • Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 5643439

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Formlose Anzeige mit den folgenden Angaben:

    • Adresse des Unternehmens
    • Adresse der Betriebsstätte beziehungsweise der Bau/Montagestelle am Ereignisort
    • Datum des Ereignisses
    • Art des Ereignisses (zum Beispiel Explosion, Medienaustritt, Absturz)
    • Anzahl der verletzten Personen, Anzahl der getöteten Personen
    • Beteiligtes Arbeitsmittel
    • einbezogene zugelassene Überwachungsstelle (bei überwachungsbedürftigen Anlagen nach Anhang 2 Betriebssicherheitsverordnung)
    • einbezogene Stelle zur Ursachenermittlung (bei Arbeitsmitteln nach Anhang 3 Betriebssicherheitsverordnung)
    • Kurzbeschreibung des Ereignisses und der aufgetretenen Schäden (auch Fotos und Videos)
    • bereits vom Arbeitgeber veranlasste Maßnahmen

    Folgende Angaben kann die Arbeitsschutzbehörde von Ihnen außerdem einfordern:

    • Gefährdungsbeurteilung
    • Nachweis, dass die Gefährdungsbeurteilung durch fachkundige Person erstellt wurde
    • Angaben zu verantwortlichen Personen
    • Angaben zu getroffenen Schutzmaßnahmen
    • Betriebsanweisung

    Formulare

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie sind Arbeitgeber oder Arbeitgeberin
    • Es sind nachfolgende Arbeitsmittel beteiligt: 
      • Aufzugsanlagen
      • Druckanlagen
      • Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
      • Kräne
      • Flüssiggasanlagen
      • maschinentechnische Arbeitsmittel der Veranstaltungstechnik
    • es muss sich um einen Schadensfall handeln, bei dem Bauteile oder sicherheitstechnische Einrichtungen versagt haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige kann online erfolgen.

    Fristen

    Sie müssen den Schadensfall unverzüglich anzeigen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 02.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2024

    Stichwörter

    Dampfkesselanlage, Gasfüllanlage, Druckbehälteranlage, überwachungsbedürftige Anlage, Füllstelle, maschinentechnisches Arbeitsmittel, Rohrleitungsanlage, Anzeige, Unfall, Anlage explosionsgefährdete Bereiche, Aufzugsanlage, Druckanlage, Tankstelle, Veranstaltungstechnik, Flugfeldbetankungsanlage, Kran, Lageranlage, Füllanlage, Flüssiggasanlage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English