Befähigte Person zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände nach Betriebssicherheitsverordnung Anerkennung

    Anerkennung von befähigten Personen zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände beantragen

    Personen, die das Gefährdungspotenzial durch Explosionen und Brände von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen prüfen, müssen anerkannt sein.

    Beschreibung

    Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen von

    • Geräten,
    • Schutzsystemen oder
    • Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)

    nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 52162401

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Brand- und Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, militärische Angelegenheiten, Rettungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 200256

    06003 Halle (Saale)

    Hausanschrift

    Dessauer Straße 70

    06118 Halle (Saale)

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 514-2567

    Fax: 0345 514-1444

    E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

    Weitere Informationen

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2006

    Technisch geändert am 26.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Angaben zum Antragsteller

    1. Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
    2. Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
    3. Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
    4. Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
    5. Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
    6. soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren

    Angaben zur befähigten Person

    1. Vor- und Zuname
    2. Geburtstag und –ort,
    3. Beruf
    4. Privatanschrift des Bewerbers
    5. Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
    6. Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
    7. Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
    8. Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
    9. Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
    10. Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.

    Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:

    Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.

    Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
    • Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
    • Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
    • Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
    • Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.

    Verfahrensablauf

    1. ONLINE: Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
    2. Nicht Online: Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
    3. Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
    4. ONLINE: Einreichung des Gutachtens bei der Anerkennungs-Behörde
    5. Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens .

    Kosten

    Es fallen Gebühren und Auslagen an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz am 23.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.03.2021

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Stichwörter

    Brand, Schutz vor Gefährdungen, Befähigte Person, Anerkennung, Explosion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020