Anerkennung von befähigten Personen zur Prüfung des Schutzes vor Gefährdungen durch Explosionen und Brände beantragen
Personen, die das Gefährdungspotenzial durch Explosionen und Brände von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen prüfen, müssen anerkannt sein.
Beschreibung
Diese Verwaltungsleistung umfasst die behördliche Anerkennung einer befähigten Person für Prüfungen von
- Geräten,
- Schutzsystemen oder
- Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne der ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)
nach einer Instandsetzung hinsichtlich eines Teils, von dem der Explosionsschutz abhängt.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Brand- und Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, militärische Angelegenheiten, Rettungswesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis:  Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Angaben zum Antragsteller
- Anschrift der Betriebsstätte bzw. der Betriebsabteilung, in welcher die von der Behörde anerkannte zur Prüfung befähigte Person tätig werden soll
- Angaben zum Ansprechpartner für Rückfragen
- Prüfaufgaben und -umfang, für welche die Anerkennung beantragt wird
- Nachweis des Prüfbedarfs und Angabe der zu prüfenden Geräte, der Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, die nach Instandsetzung geprüft werden sollen
- Erklärung des Antragstellers über die Weisungsfreiheit der zur Prüfung befähigten Person
- soweit vorhanden, Zertifizierungsurkunde für ein Qualitätssicherungssystem oder Angaben zum Qualitätssicherungsverfahren
Angaben zur befähigten Person
- Vor- und Zuname
- Geburtstag und –ort,
- Beruf
- Privatanschrift des Bewerbers
- Kopie des Anstellungsvertrages, zwischen dem Antragsteller und der zur Prüfung befähigten Person
- Lebenslauf des Bewerbers mit Angabe des fachlichen Werdegangs und der Berufsausübung bis zum Zeitpunkt der Antragstellung sowie Kopien der Zeugnisse bisheriger Beschäftigungsverhältnisse
- Kopien des Facharbeiterzeugnisses, der Meisterbriefs und -zeugnis, der Diplomurkunde und des –zeugnisses oder vergleichbarer Qualifikationsnachweise
- Kopien der Teilnahmebescheinigungen von Fortbildungsmaßnahmen, einschlägigen Erfahrungsaustauschen
- Polizeiliches Führungszeugnis, Belegart 0
- Erklärung der zur Prüfung befähigten Person über die Weisungsfreiheit.
Gutachtliche Äußerung eines Sachverständigen:
Der Antragsteller beauftragt nach Festlegung des Prüfumfangs durch die Anerkennungsbehörde einen Sachverständigen mit der Abgabe einer gutachtlichen Äußerung. Diese Äußerung bezieht sich auf die technischen und organisatorischen Voraussetzungen des Betriebes und die Überprüfung der persönlichen Eignung des Bewerbers und seiner Fertigkeiten und Kenntnisse über die in Frage kommenden Rechtsnormen für die entsprechenden Prüfarbeiten. Soweit der Antragsteller als Prüflabor oder Inspektionsstelle nach Normen der DIN EN ISO/IEC 17000er - Reihe akkreditiert wurde, wird der Umfang der gutachterlichen Äußerung und ggf. der Probeprüfung darauf abgestimmt.
Schriftliche Bestätigung des Versicherers über eine bestehende Haftpflichtversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro für die Tätigkeit der anerkannten zur Prüfung befähigten Person entsprechend der Freistellungserklärung
Voraussetzungen
- Abgeschlossene technische Berufsausbildung oder Nachweis einer anderen technischen Qualifikation der anzuerkennenden Person, die für die vorgesehene Prüfaufgabe befähigt
- Praktische Erfahrung der anzuerkennenden Person mit vergleichbaren Arbeitsmitteln über einen angemessenen Zeitraum, sodass die übertragene Prüfaufgabe zuverlässig wahrgenommen wird
- Tätigkeit der anzuerkennenden Person im Umfeld der anstehenden Prüfung des zu prüfenden Arbeitsmittels sowie eine angemessene Weiterbildung
- Gutachterliche Äußerung zur Qualifikation der anzuerkennenden Person sowie zur Ausstattung und Qualitätssicherung des Betriebs
- Nachweis des regelmäßig anfallenden Bedarfs solcher Prüfungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Angaben zum Rechtsbehelf finden Sie in Ihrem Bescheid.
Verfahrensablauf
- ONLINE: Einreichung der Unterlagen mit Ausnahme der gutachterlichen Stellungnahme
- Nicht Online: Inspektion des Betriebes und des Prüfarbeitsplatzes durch die Anerkennungs-Behörde und Festlegung des gutachterlichen Prüfumfangs durch die Anerkennungs-Behörde
- Beauftragung des Gutachters durch den Betreiber
- ONLINE: Einreichung des Gutachtens bei der Anerkennungs-Behörde
- Anerkennungs- oder Ablehnungsbescheid
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt zwei Wochen nach Eingang des Gutachtens .
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz am 23.11.2020
Stichwörter
Brand, Schutz vor Gefährdungen, Befähigte Person, Anerkennung, Explosion