Verkürzung der Prüffrist für überwachungsbedürftige Anlagen beantragen
Zugelassene Überwachungsstellen können eine verkürzte Prüffrist für überwachungsbedürftiger Anlagen fordern, die dann von der zuständigen Stelle angeordnet wird.
Beschreibung
Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Ansprechpartner
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 200256
06003 Halle (Saale)
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 - 15:00 Uhr Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Betriebshof Freiimfelder Straße
Linie:- Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 - 16:00 Uhr Freitag 07:00 - 15:30 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
- Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
- Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.
Kosten
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz am 23.11.2020
Stichwörter
Prüffrist, Verkürzung, Betriebssicherheitsverordnung, Überwachungsbedürftige Anlagen, Sicherheit