• Beendorf (Landkreis Börde, Sachsen-Anhalt)
Kombinationsleistung von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte Gewährung

Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen

Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.

Beschreibung

Für die häusliche Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht.

Werden diese Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, haben die Pflegebedürftigen einen anteiligen Anspruch auf Pflegegeld ((§37 SGB XI)). Das zur Verfügung stehende Pflegegeld wird um den Prozentsatz reduziert, in dem die oder der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch nehmen.

Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist für 6 Monate bindend.

Während einer Kurzzeitpflege (für bis zu acht Wochen) oder einer Verhinderungspflege (für bis zu sechs Wochen) liegt das Pflegegeld bei 50 Prozent des Betrages, der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wurde.

Werden Pflegebedürftige aus vollstationären Einrichtungen vorübergehend zuhause betreut, haben sie für diese Zeit auch Anspruch auf Pflegegeld. 

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die Pflegekasse.

Ansprechpartner

Beratungsstellen der Pflegekassen in Sachsen-Anhalt

Internet

Stichwörter

Pflegeversicherung

Version

Technisch erstellt am 15.03.2021

Technisch geändert am 21.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

Voraussetzungen

  • Pflegesachleistungen werden nur teilweise in Anspruch genommen
  • gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Die Kombinationspflegeregelung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
  • Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.

Fristen

Keine

Kosten

Die Antragstellung ist kostenlos.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.10.2020

Version

Technisch erstellt am 15.03.2021

Technisch geändert am 08.02.2023

Stichwörter

gesetzliche Pflegeversicherung, Kombinationspflege, Pflegegeld plus Sachleistungen, Pflegeversicherung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020