Kombination von Geld- und Sachleistung für gesetzlich Pflegeversicherte beantragen
Ein Pflegedienst kann pflegende Angehörige unterstützen.
Beschreibung
Für die häusliche Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht.
Werden diese Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, haben die Pflegebedürftigen einen anteiligen Anspruch auf Pflegegeld ((§37 SGB XI)). Das zur Verfügung stehende Pflegegeld wird um den Prozentsatz reduziert, in dem die oder der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist für 6 Monate bindend.
Während einer Kurzzeitpflege (für bis zu acht Wochen) oder einer Verhinderungspflege (für bis zu sechs Wochen) liegt das Pflegegeld bei 50 Prozent des Betrages, der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wurde.
Werden Pflegebedürftige aus vollstationären Einrichtungen vorübergehend zuhause betreut, haben sie für diese Zeit auch Anspruch auf Pflegegeld.
Hinweise für Halle (Saale): Pflegegeld- und Pflegesachleistungen der Pflegekassen
Für alle Pflegegrade gelten folgende Leistungen:
- Pflegeberatung,
- Beratung in der eigenen Häuslichkeit,
- zusätzliche Leistungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
- Versorgung mit Pflegehilfsmitteln,
- finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen oder gemeinsamen Wohnumfeldes (bis zu 4.000 Euro),
- zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen,
- Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Pflegekasse.
Ansprechpartner
Hilfe zur Pflege
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 345 2215528
Telefon Festnetz: +49 345 2215501
E-Mail: soziales@halle.de
E-Mail: soziales-hbl@halle.de
Kontaktperson
Hr. Ronald Bartsch (Vernetzte Pflegeberatung)
Frau Claudia Krüger (Seniorensozialarbeiter)
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Voraussetzungen
- Pflegesachleistungen werden nur teilweise in Anspruch genommen
- gilt nur für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Die Kombinationspflegeregelung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Reichen Sie den Antrag schriftlich ein, damit Sie belegen können, dass Sie die Kombinationspflege beantragt haben.
Fristen
Keine
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 15.10.2020
Stichwörter
Kombinationspflege, Pflegeversicherung, Pflegegeld plus Sachleistungen, gesetzliche Pflegeversicherung