Kurzzeitpflege für gesetzlich Pflegeversicherte Informationserteilung

    Kurzzeitpflege beantragen

    Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, besteht die Möglichkeit, sie für eine kurze Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung unterzubringen.

    Beschreibung

    Sie betreuen eine Angehörige oder einen Angehörigen und können die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbringen? nd reicht auch die teilstationäre Pflege nicht aus? Dann haben Sie beziehungsweise die oder der Pflegebedürftige (mit Pflegegrad 2 bis 5) Anspruch auf Pflege in einer vollstationären Einrichtung.

    Dies gilt:

    1.    für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Behandlung des Pflegebedürftigen

    oder

    2.    in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

    Der Anspruch auf Kurzzeitpflege ist auf acht Wochen pro Kalenderjahr beschränkt. Pro Jahr stehen Ihnen für diese acht Wochen 1612 Euro zur Verfügung.

    Sie können auch die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren.

    Kosten für Unterkunft und Verpflegung der oder des Pflegebedürftigen sowie Investitionskosten, die während des Heimaufenthaltes anfallen, können Sie sich von der Pflegekasse über den Entlastungsbetrag erstatten lassen.

    Das Pflegegeld, das Sie für die Betreuung zu Hause erhalten, wird für acht Wochen bis zu 50 Prozent weitergezahlt.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Pflegekasse.

    Ansprechpartner

    Beratungsstellen der Pflegekassen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Stichwörter

    Pflegeversicherung

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Fragen Sie bei der  jeweiligen Pflegekasse an, welche  Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.

    Voraussetzungen

    • Die Kurzzeitpflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden
    • die häusliche Pflege kann für einen vorübergehenden Zeitraum nicht geleistet werden
    • Pflegegrad 2 bis 5 liegt vor

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Antragsstellung ist kostenlos. 

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 16.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Pflegeversicherung, Kurzzeitpflege, Gesetzlich Versicherte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English