Heilbehandlung für Kriegsopfer Gewährung

    Heilbehandlung für Kriegsopfer beantragen

    Als beeinträchtigte Personen (sogenannte Beschädigte) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.

    Beschreibung

    Als Beschädigte/r haben Sie für anerkannte Gesundheitsstörungen Anspruch auf Heilbehandlung. Sind Sie schwerbeschädigt, werden auch für versorgungsfremde Leiden Leistungen gewährt, wenn und soweit sie nicht anderweitig (z. B. durch Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung) sichergestellt sind; unter den gleichen Voraussetzungen können die Familienangehörigen und Pflegepersonen der Schwerbeschädigten sowie alle Hinterbliebenen Krankenbehandlung in Anspruch nehmen.

    Art und Umfang der Leistungen entsprechen im Allgemeinen denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die Heilbehandlung umfasst

    • ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
    • Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
    • Versorgung mit Heilmitteln einschließlich Krankengymnastik, Bewegungstherapie, Sprachtherapie und Beschäftigungstherapie sowie mit Brillengläsern und Kontaktlinsen
    • Versorgung mit Zahnersatz,
    • Behandlung in einem Krankenhaus (Krankenhausbehandlung),
    • Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung,
    • häusliche Krankenpflege,
    • Versorgung mit Hilfsmitteln,
    • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
    • nichtärztliche sozialpädiatrische Leistungen,
    • Psychotherapie als ärztliche und psychotherapeutische Behandlung und Soziotherapie.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (formlos möglich)
    • Anerkennungsbescheid als Beschädigter oder Schwerbeschädigter
    • Versichertenkarte der Krankenkasse
    • Bescheinigung über Schädigungsfolgen durch die Versorgungsbehörde

    Formulare

    • formloser Antrag ist möglich
    • Formulare können bei der nach jeweiligem Landesrecht zuständigen Behörde abgefordert werden oder sind bereits auf der Homepage hinterlegt.

    Voraussetzungen

    • Gesundheitsstörungen, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind (Kausalität)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Leistungen der Heil- und Krankenbehandlung werden grundsätzlich auf Antrag erbracht. Folgende Leistungen werden unmittelbar durch das zuständige Versorgungsamt erbracht und sind dort zu beantragen:

    • Zahnersatz
    • Hilfsmittel
    • Bewegungstherapie
    • Sprachtherapie
    • Beschäftigungstherapie
    • Belastungserprobung
    • Arbeitstherapie
    • Badekuren,
    • Ersatzleistungen,
    • Versehrtenleibesübungen,
    • Pauschale für Kleider-und Wäscheverschleiß
    • Alle übrigen Leistungen werden von der Krankenkasse für die Versorgungsverwaltung erbracht.
    • Ist eine berechtigte Person nicht Mitglied einer Krankenkasse, kann diese sich an eine gesetzliche Krankenkasse ihrer Wahl wenden.

    Fristen

    Leistungen werden lediglich auf Antrag erbracht.

    Bearbeitungsdauer

    Die Heilbehandlung wird in der Regel sofort erbracht. Bestimmte Leistungen (z.B. orthopädische Versorgung, Zahnersatz) sind in einem Bewilligungsverfahren zu prüfen und sollten daher rechtzeitig beantragt werden.

    Kosten

    Werden ausschließlich Schädigungsfolgen behandelt, dürfen keine Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen erhoben werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 29.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 12.03.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Versehrtenleibesübungen, Ersatzleistungen, Zahnersatz, Krankenhausbehandlung, Arzneimittel, Badekuren, Beschäftigungstherapie, Belastungserprobung, Krankenbehandlung für Kriegsopfer, Bewegungstherapie, Hilfsmittel, Krankenpflege, Arbeitstherapie, Sprachtherapie, Pauschale für Kleider- und Wäscheverschleiß, Ärztliche Behandlung, Zahnärztliche Behandlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)