Zahnärztliche Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen beantragen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 391 287844600
E-Mail: kontakt@lagj-sah.de
Stichwörter
DAJ
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020
Stichwörter
zahnärztlicher Dienst, Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe