Verhütung von Zahnerkrankungen bei Kindern und Jugendlichen Förderung

    Zahnärztliche Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen beantragen

    Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen

    Beschreibung

    Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

    • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
    • die Mundhygiene zu verbessern
    • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
    • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

    Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

    Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

    Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

    Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen

    Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen führt das Team Zahnärztliche Leistungen des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Halle (Saale) durch.
    Diese umfassen:

    • Zahnärztliche Untersuchungen in Kindereinrichtungen,
    • Schulen und
    • Sondereinrichtungen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Team Zahnärztliche Leistungen

    Beschreibung

    Gehört zu:  Geschäftsbereich für Bildung und Soziales >  Fachbereich Gesundheit >  Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit

    Aufgaben: 

    Gesunde Zähne sind für das Heranwachsen eines Kindes sehr wichtig. Sie ermöglichen das Kauen, beeinflussen das Sprechen und bestimmen die psychische Gesundheit.

    Die regelmäßigen zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen - bei Kindern zwischen dem 2. und 12. Lebensjahr - sowie in Fördereinrichtungen - bis zum 16. Lebensjahr - dienen der Feststellung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen, Zahnfehlstellungen und Mundhygienestatus. Nach Abschluss der Untersuchung erfolgt eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, bei Behandlungsbedarf mit der Empfehlung, einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden freier Wahl aufzusuchen.

    Zur Verbesserung der Zahngesundheit führt der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst oft mehrmals während eines Schuljahres die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe durch. Dabei erfolgt in den Kindereinrichtungen die gruppenweise Anleitung zur altersgerechten Zahn- und Mundpflege, die Motivation zur regelmäßigen Zahnpflege und die Beratung zur zahngesunden Ernährung.

    Weitere Aufgaben umfassen die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Zahngesundheit, die Erstellung von Berichten und Statistiken im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattung sowie die Begutachtung zahnmedizinischer Behandlungen im Rahmen der Amtshilfe.

    Leitung: Dr. Susanne Schmedes

    zugeordneter Bereich: 

    Geschäftsführung der AG Jugendzahnpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Helmeweg 2

    06122 Halle (Saale)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 6902682

    Fax: +49 345 6782446

    Formulare

    Zahnärztliche Gruppenprophylaxe; Datenschutzhinweis
    Durchführung von zahnärztlichen Reihenuntersuchungen; Datenschutzhinweis
    Durchführung von Beratung(en); Datenschutzhinweis

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lüneburger Straße 4

    39106 Magdeburg

    c/o AOK-Landesverband Sachsen-Anhalt

    Kontakt

    Stichwörter

    DAJ

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen

    • Untersuchung der Kinder und Jugendlichen: Zahngesundheitspass
    • Gutachten: Vorbefunde vom behandelnden Zahnarzt

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen

    • Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe in der Stadt Halle (Saale)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen

    Das Team Zahnärztliche Leistungen der Stadt Halle (Saale) steht bei Fragen der zahnärztlichen Gesundheitsvorsorge zu den Sprechzeiten und nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.
    Ergibt sich im Verlauf der Untersuchung eine Behandlungsbedürftigkeit, so erhalten die Eltern eine Mitteilung mit der Empfehlung einen Zahnarzt bzw. Zahnärztin bzw. einen Kieferorthopäden bzw. Kieferorthopädin freier Wahl aufzusuchen.

    Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Einrichtungen mit Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren durchgeführt. Dazu gehören:

    • Inspektion der Mundhöhle mit Erhebung des Zahnstatus
    • Anleitung zur Zahn- und Mundpflege
    • Schmelzhärtung mit Fluoriden
    • Beratung zur zahngesunden Ernährung

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden, zahnärztlicher Dienst, Fehlstellung von Zähnen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de