Zahnärztliche Gruppenprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen beantragen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Beschreibung
Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
Regelmäßige zahnärztliche Untersuchungen führt das Team Zahnärztliche Leistungen des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Halle (Saale) durch.
Diese umfassen:
- Zahnärztliche Untersuchungen in Kindereinrichtungen,
- Schulen und
- Sondereinrichtungen.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Team Zahnärztliche Leistungen
Beschreibung
Gehört zu: Geschäftsbereich für Bildung und Soziales > Fachbereich Gesundheit > Abteilung Kinder- und Jugendgesundheit
Aufgaben:
Gesunde Zähne sind für das Heranwachsen eines Kindes sehr wichtig. Sie ermöglichen das Kauen, beeinflussen das Sprechen und bestimmen die psychische Gesundheit.
Die regelmäßigen zahnärztlichen Reihenuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen - bei Kindern zwischen dem 2. und 12. Lebensjahr - sowie in Fördereinrichtungen - bis zum 16. Lebensjahr - dienen der Feststellung von Zahn- und Zahnfleischerkrankungen, Zahnfehlstellungen und Mundhygienestatus. Nach Abschluss der Untersuchung erfolgt eine Mitteilung an die Erziehungsberechtigten, bei Behandlungsbedarf mit der Empfehlung, einen Zahnarzt oder Kieferorthopäden freier Wahl aufzusuchen.
Zur Verbesserung der Zahngesundheit führt der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst oft mehrmals während eines Schuljahres die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe durch. Dabei erfolgt in den Kindereinrichtungen die gruppenweise Anleitung zur altersgerechten Zahn- und Mundpflege, die Motivation zur regelmäßigen Zahnpflege und die Beratung zur zahngesunden Ernährung.
Weitere Aufgaben umfassen die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung der Zahngesundheit, die Erstellung von Berichten und Statistiken im Rahmen der Gesundheitsberichtserstattung sowie die Begutachtung zahnmedizinischer Behandlungen im Rahmen der Amtshilfe.
Leitung: Dr. Susanne Schmedes
zugeordneter Bereich:
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 345 6902682
Fax: +49 345 6782446
Formulare
Zahnärztliche Gruppenprophylaxe; Datenschutzhinweis
Durchführung von zahnärztlichen Reihenuntersuchungen; Datenschutzhinweis
Durchführung von Beratung(en); Datenschutzhinweis
Landesarbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege Sachsen-Anhalt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 391 287844600
E-Mail: kontakt@lagj-sah.de
Stichwörter
DAJ
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
- Untersuchung der Kinder und Jugendlichen: Zahngesundheitspass
- Gutachten: Vorbefunde vom behandelnden Zahnarzt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
- Vereinbarung zur Förderung der Gruppenprophylaxe in der Stadt Halle (Saale)
Fristen
Keine
Kosten
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Halle (Saale): Zahnärztliche Untersuchungen bei Kindern und Jugendlichen
Das Team Zahnärztliche Leistungen der Stadt Halle (Saale) steht bei Fragen der zahnärztlichen Gesundheitsvorsorge zu den Sprechzeiten und nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.
Ergibt sich im Verlauf der Untersuchung eine Behandlungsbedürftigkeit, so erhalten die Eltern eine Mitteilung mit der Empfehlung einen Zahnarzt bzw. Zahnärztin bzw. einen Kieferorthopäden bzw. Kieferorthopädin freier Wahl aufzusuchen.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Einrichtungen mit Kindern im Alter von 2 bis 12 Jahren durchgeführt. Dazu gehören:
- Inspektion der Mundhöhle mit Erhebung des Zahnstatus
- Anleitung zur Zahn- und Mundpflege
- Schmelzhärtung mit Fluoriden
- Beratung zur zahngesunden Ernährung
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 05.11.2020
Stichwörter
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden, zahnärztlicher Dienst, Fehlstellung von Zähnen