Marktwert für Bodenschätze Feststellung

    Marktwertfeststellung der Förderabgabe einsehen

    Die Mitteilung der festgestellten Marktwerte erfolgt durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB.

    Beschreibung

    Das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) stellt den Marktwert für Bodenschätze fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit. Für Bodenschätze, die keinen Marktwert haben, stellt das LAGB den für die Förderabgabe zugrunde zu legenden Wert fest und teilt Ihnen diesen ohne Begründung mit.

    Die Mitteilung erfolgt jeweils durch Veröffentlichung auf der Internetseite des LAGB. 

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB).

    Ansprechpartner

    Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Fliederwegkaserne 13

    06130 Halle (Saale)

    Parkplätze

    • Parkplatz: keine Parkplätze vorhanden. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Parkflächen in der Umgebung
      Anzahl: k.A.  Gebühren: k.A.
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Halle - Vogelweide
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 13197-0

    E-Mail: poststelle.lagb@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Reichen Sie nachfolgende Angaben ein:

    • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
    • Mengen
    • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

    Voraussetzungen

    Sie sind förderabgabepflichtig, wenn Sie Inhaber oder Inhaberin einer Bewilligung sind, sofern bergfreie Bodenschätze im Bewilligungsfeld gewonnen oder mitgewonnen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Reichen Sie die erforderlichen Angaben jeweils bis zum 31.03. eines jeden Jahres beim LAGB ein:

    • die für den vorausgegangenen Erhebungszeitraum marktwertbildenden Erlöse,
    • Mengen
    • Preise (Quotient aus Erlös (ohne Transportkosten, Umsatzsteuer und Rabatte) und Menge)

    Das LAGB stellt den Marktwert fest und veröffentlicht diesen auf der Internetseite des LAGB. 

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt am 22.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Stichwörter

    Förderabgabevoranmeldung, Feldes- und Förderabgabeerklärung, Sand, Sole, Quarz, bergfrei, Salz, Gestein, Bodenschatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English