• Osterfeld (Landkreis Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt)
Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung Durchführung bei Schwangeren

Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung beantragen

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.

Beschreibung

Die gesetzliche Schwangerschaftsvorsorge beinhaltet ausführliches Beratungsgespräch, in dem Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie zu persönlichen und familiären Erkrankungen, Ihrem aktuellen Befinden und Ihrer Lebenssituation befragt. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung wird auch Gewicht und Blutdruck gemessen sowie eine Blut- sowie Urinprobe genommen.

Im Anschluss an die Erstuntersuchung stellt die Ärztin oder der Arzt den Mutterpass aus. In diesem werden alle Daten notiert, die für Schwangerschaft und Geburt wichtig sind.

Nach der Erstuntersuchung finden weitere Kontrollen zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Die Ärztin oder der Arzt kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Im Verlauf der Schwangerschaft folgen zudem Tests auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).

Weitere Leistungen sind jeweils eine Ultraschalluntersuchung im ersten, zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel und ein Screening zum Schwangerschaftsdiabetes.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Ansprechpartner

GKV-Spitzenverband

Adresse

Hausanschrift

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: 030 2062880

Fax: 030 20628888

Internet

Stichwörter

Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 19.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

PKV-Verband

Adresse

Hausanschrift

Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

50968 Köln

Internet

Stichwörter

Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 19.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

  • Elektronische Gesundheitskarte,
  • Mutterpass (wird bei der Erstuntersuchung ausgestellt)

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

Kosten

Keine. Leistungen, die über eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung hinausgehen, werden nicht von der Krankenkasse bezahlt.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

Version

Technisch erstellt am 16.02.2021

Technisch geändert am 08.02.2023

Stichwörter

Krankenkassenleistung, Vorsorge, Kassenleistung, Schwangerschaft, Gesundheit, Früherkennungsuntersuchung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020