Sterbebegleitung durch Hospizdienste beantragen
Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.
Beschreibung
Ambulante Hospizleistungen
Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. ,
In der ambulanten Hospizarbeit begleiten ehrenamtliche Mitarbeiter der Hospizdienste schwer kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Sie kommen je nach Bedarf regelmäßig für einige Stunden zu Ihnen ins Haus - auch als Ergänzung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Mitarbeiter der Hospizdienste begleiten Sie auch in Alten-und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe und im Krankenhaus. Ambulante Hospizdienste finanzieren sich über Zuschüsse der Krankenkassen und Spenden. Die Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen erfolgt kostenfrei.
Stationäre Hospizleistungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine stationäre oder teilstationäre Leistung in Hospizen in Anspruch nehmen. Diese umfasst eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung. Für Ihre Angehörigen stehen in der Regel Gästezimmer zur Verfügung.
Die Kosten der Versorgung in Hospizen werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Ansprechpartner
GKV-Spitzenverband
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 030 20628888
Telefon Festnetz: 030 2062880
Internet
Stichwörter
Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
PKV-Verband
Adresse
Hausanschrift
Internet
Stichwörter
Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen
erforderliche Unterlagen
Stationäre Hospizleistung:
- Ärztliche Verordnung
Voraussetzungen
Ambulante Hospizleistungen
- Sterbende, die nicht im Krankenhaus in einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz betreut werden,
- oder ihre Angehörigen,
die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden.
Stationäre Hospizleistungen
- Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden,
- die Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von den Patienten erwünscht.
- es ist keine Krankenhausbehandlung erforderlich und
- eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie dagegen Widerspruch erheben.
Verfahrensablauf
- Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz und Palliativversorgung.
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Eigenanteile für die Versicherten an.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020
Stichwörter
Hospizdienst, Zuschuss, Ehrenamt, stationär, palliativ, Krankenkassenleistung, ambulante Hospizdienste, Sterbebegleitung, ambulant, Hospiz, Förderung