• Osterfeld (Landkreis Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt)
Stationäre und ambulante Hospizleistungen für Krankenversicherte Finanzierung

Sterbebegleitung durch Hospizdienste beantragen

Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.  

Beschreibung

Ambulante Hospizleistungen

Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. ,

In der ambulanten Hospizarbeit begleiten ehrenamtliche Mitarbeiter der Hospizdienste schwer kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Sie kommen je nach Bedarf regelmäßig für einige Stunden zu Ihnen ins Haus - auch als Ergänzung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Mitarbeiter der Hospizdienste begleiten Sie auch in Alten-und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe und im Krankenhaus. Ambulante Hospizdienste finanzieren sich über Zuschüsse der Krankenkassen und Spenden. Die Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen erfolgt kostenfrei.

Stationäre Hospizleistungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine stationäre oder teilstationäre Leistung in Hospizen in Anspruch nehmen. Diese umfasst eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung. Für Ihre Angehörigen stehen in der Regel Gästezimmer zur Verfügung.

Die Kosten der Versorgung in Hospizen werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

Ansprechpartner

GKV-Spitzenverband

Adresse

Hausanschrift

Reinhardtstraße 28

10117 Berlin

Kontakt

Telefon Festnetz: 030 2062880

Fax: 030 20628888

Internet

Stichwörter

Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 19.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

PKV-Verband

Adresse

Hausanschrift

Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

50968 Köln

Internet

Stichwörter

Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 19.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

erforderliche Unterlagen

Stationäre Hospizleistung:

  • Ärztliche Verordnung

Voraussetzungen

Ambulante Hospizleistungen

  • Sterbende, die nicht im Krankenhaus in einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz betreut werden,
  • oder ihre Angehörigen,

die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden.

Stationäre Hospizleistungen

  • Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden,
  • die Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von den Patienten erwünscht.
  • es ist keine Krankenhausbehandlung erforderlich und
  • eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie dagegen Widerspruch erheben.

Verfahrensablauf

  • Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz und Palliativversorgung.
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Es fallen keine Eigenanteile für die Versicherten an.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

Version

Technisch erstellt am 09.02.2021

Technisch geändert am 08.02.2023

Stichwörter

Hospiz, Sterbebegleitung, Hospizdienst, palliativ, Krankenkassenleistung, Ehrenamt, ambulante Hospizdienste, Förderung, ambulant, stationär, Zuschuss

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020