Stationäre und ambulante Hospizleistungen für Krankenversicherte Finanzierung

    Sterbebegleitung durch Hospizdienste beantragen

    Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. Reichen die ambulante Versorgung und Begleitung nicht aus, ist die Versorgung in einem stationären Hospiz möglich.  

    Beschreibung

    Ambulante Hospizleistungen

    Sterbende oder ihre Angehörigen, die Unterstützung benötigen, können sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden. ,

    In der ambulanten Hospizarbeit begleiten ehrenamtliche Mitarbeiter der Hospizdienste schwer kranke und sterbende Menschen und deren Angehörige. Sie kommen je nach Bedarf regelmäßig für einige Stunden zu Ihnen ins Haus - auch als Ergänzung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Mitarbeiter der Hospizdienste begleiten Sie auch in Alten-und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Behindertenhilfe und im Krankenhaus. Ambulante Hospizdienste finanzieren sich über Zuschüsse der Krankenkassen und Spenden. Die Begleitung der Betroffenen und ihrer Angehörigen erfolgt kostenfrei.

    Stationäre Hospizleistungen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine stationäre oder teilstationäre Leistung in Hospizen in Anspruch nehmen. Diese umfasst eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung. Für Ihre Angehörigen stehen in der Regel Gästezimmer zur Verfügung.

    Die Kosten der Versorgung in Hospizen werden zu 95 Prozent von der jeweiligen Kranken- und Pflegekasse übernommen. 5 Prozent der Kosten werden über Spenden erbracht. Ein Eigenanteil fällt nicht an.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 030 2062880

    Fax: 030 20628888

    Internet

    Stichwörter

    Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 19.04.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    PKV-Verband

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

    50968 Köln

    Internet

    Stichwörter

    Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    erforderliche Unterlagen

    Stationäre Hospizleistung:

    • Ärztliche Verordnung

    Voraussetzungen

    Ambulante Hospizleistungen

    • Sterbende, die nicht im Krankenhaus in einer stationären oder teilstationären Versorgung in einem Hospiz betreut werden,
    • oder ihre Angehörigen,

    die Unterstützung benötigen, können sie sich an einen ambulanten Hospizdienst wenden.

    Stationäre Hospizleistungen

    • Menschen, die an einer unheilbaren, in absehbarer Zeit zum Tode führenden Krankheit leiden,
    • die Heilung ist ausgeschlossen und eine palliativmedizinische und -pflegerische Versorgung notwendig oder von den Patienten erwünscht.
    • es ist keine Krankenhausbehandlung erforderlich und
    • eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer ablehnenden Entscheidung Ihrer Krankenkasse können Sie dagegen Widerspruch erheben.

    Verfahrensablauf

    • Versicherte haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz und Palliativversorgung.
    • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Eigenanteile für die Versicherten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    palliativ, Sterbebegleitung, Förderung, Zuschuss, Hospizdienst, Ehrenamt, stationär, Krankenkassenleistung, ambulante Hospizdienste, Hospiz, ambulant

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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