Hilfsmittel für Krankenversicherte Finanzierung Blindenführhund

    Blindenführhund beantragen

    Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen.

    Beschreibung

    Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.

    Ansprechpartner

    GKV-Spitzenverband

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhardtstraße 28

    10117 Berlin

    Kontakt

    Fax: 030 20628888

    Telefon Festnetz: 030 2062880

    Internet

    Stichwörter

    Gesetzliche Krankenkassen, Gesetzliche Krankenversicherungen, GKV, Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    PKV-Verband

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Ufer 74 c

    50968 Köln

    Internet

    Stichwörter

    Private Krankenkassen, Private Krankenversicherungen

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

    Voraussetzungen

    • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
    • Verordnung durch den Augenarzt
    • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
    • persönliche Eignung des Hundehalters
    • täglicher Auslauf
    • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können Widerspruch gegen die Entscheidung der Krankenkasse einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen. 

    Bearbeitungsdauer

    Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse  innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.

    Kosten

    Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Hilfsmittel, Krankenkassenleistung, Kassenleistung, Blindenhund

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English