Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen beantragen

    Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung. 

    Beschreibung

    Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss

    • die Approbation vorliegen

    und

    • die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.

    Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.  

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.

    Ansprechpartner

    Landesamt für Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiimfelder Straße 68

    06112 Halle (Saale)

    Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.

    Parkplatz:
    Gebühren: nein

    Betriebshof Freiimfelder Straße

    Straßenbahn: 10

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 52162200

    Fax: 0345 52162401

    E-Mail: lav-bus@sachsen-anhalt.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung

    Stichwörter

    LAV

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2021 (von: Cierpka, Daniela)

    Technisch geändert am 19.09.2024 (von: Schmidt, Mirko)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Approbationsurkunde
    • Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
    • Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte

    Formulare

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Voraussetzungen

    Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer

    • zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
    • die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
    • die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition

    nachweist.

    Die Fachkunde besteht aus

    • Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
    • Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
    • mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Für die Überwachung exponierter Personen nach Strahlenschutzrecht brauchen Sie eine Ermächtigung. Diese müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit beantragen. Hierfür müssen Sie Folgendes nachweisen:

    • Approbation als Arzt oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes
    • erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung

    Die Fachkunde müssen Sie vorab bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beantragen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Behörde die Ermächtigung. Die Ermächtigung ist befristet auf 5 Jahre.

    Fristen

    Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden. 

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung müssen Sie vor Fristablauf beantragen.)

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    1 bis 4 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Gebühr ab 250.0 EUR bis 1000.0 EUR

    Weitere Informationen

    Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.  

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 09.11.2020

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 02.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.12.2023 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Arbeitsmedizin, Ermächtigung, Strahlenschutz, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Arbeitsschutz, ärztliche Überwachung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)