Ermächtigung zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen beantragen
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen im Bereich Strahlenschutz, benötigen Ärzte eine Ermächtigung.
Beschreibung
Sie sind Ärztin oder Arzt und möchten die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen nach der Strahlenschutzverordnung durchführen? Dann benötigen Sie eine Ermächtigung. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen nachweisen, können Sie die Ermächtigung beantragen. Insbesondere muss
- die Approbation vorliegen
und
- die Fachkunde in Arbeitsmedizin und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition nachgewiesen werden.
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aktualisierungskurs nachgewiesen werden.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Landesamt für Verbraucherschutz.
Ansprechpartner
Landesamt für Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Freiimfelder Straße 68
06112 Halle (Saale)
Der Hauptsitz befindet sich in Halle (Saale). Die Dienstanschriften der einzelnen Standorte entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landesamtes für Verbraucherschutz.
Parkplatz:
Gebühren: nein
Betriebshof Freiimfelder Straße
Straßenbahn: 10
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag       07:00 – 16:00 Uhr Dienstag     07:00 – 16:00 Uhr Mittwoch     07:00 – 16:00 Uhr Donnerstag 07:00 – 16:00 Uhr Freitag        07:00 – 15:30 Uhr Samstag     geschlossen Sonntag      geschlossen
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Überweisung
Stichwörter
LAV
erforderliche Unterlagen
- Approbationsurkunde
- Arbeitsmedizinische Fachkunde oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“
- Fachkundebescheinigung über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für ermächtigte Ärzte
Formulare
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Voraussetzungen
Auf Antrag kann ermächtigt werden, wer
- zur Ausübung des ärztlichen Berufes berechtigt ist (Approbationsurkunde),
- die arbeitsmedizinische Fachkunde (Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin, betriebsärztliche Fachkunde) oder den „Kurs zur arbeitsmedizinischen Bewertung von Arbeitsplätzen für zu ermächtigende Ärzte“ und
- die Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition
nachweist.
Die Fachkunde besteht aus
- Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte
- Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte und
- mindestens sechsmonatiger Tätigkeit einschließlich 25 Untersuchungen beruflich strahlenexponierter Personen unter Anleitung und Verantwortung einer ermächtigten Ärztin/eines ermächtigten Arztes.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Für die Überwachung exponierter Personen nach Strahlenschutzrecht brauchen Sie eine Ermächtigung. Diese müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit beantragen. Hierfür müssen Sie Folgendes nachweisen:
- Approbation als Arzt oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes
- erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung
Die Fachkunde müssen Sie vorab bei der Ärztekammer Sachsen-Anhalt beantragen.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erteilt die zuständige Behörde die Ermächtigung. Die Ermächtigung ist befristet auf 5 Jahre.
Fristen
Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf fünf Jahre befristet. Die Verlängerung muss vor Fristablauf unter Nachweis der aktualisierten Fachkunde im Strahlenschutz beantragt werden.
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Geltungsdauer: 5 Jahre (Die Ermächtigung hat bundesweite Gültigkeit und ist auf 5 Jahre befristet. Die Verlängerung müssen Sie vor Fristablauf beantragen.)
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
1 bis 4 Wochen
Kosten
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Gebühr ab 250.0 EUR bis 1000.0 EUR
Weitere Informationen
Die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde für medizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte, muss mindestens alle fünf Jahre durch die Teilnahme an einem anerkannten Kurs aktualisiert werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 09.11.2020
Hinweise für Sachsen-Anhalt: Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen Ermächtigung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 02.11.2023
Stichwörter
Arbeitsmedizin, Ermächtigung, Strahlenschutz, arbeitsmedizinische Untersuchungen, Arbeitsschutz, ärztliche Überwachung