Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur Feuerbestattung vorlegen

    Als Betreiber einer Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln und aufzeichnen.

    Über die Auswertung der Messungen müssen Sie jedes Jahr einen Messbericht erstellen oder durch ein akkreditiertes Messinstitut erstellen lassen.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

    Ansprechpartner

    Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Vollständiger Messbericht

    Voraussetzungen

    • Sie sind Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen.
    • Sie haben Ihre Anlage in Betrieb genommen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

    Verfahrensablauf

    • Sie werten die kontinuierlichen Messungen eines jeden Kalenderjahres aus.
    • Sie erstellen über die Ergebnisse einen Messbericht.
    • Sie senden den Messbericht innerhalb der vorgeschriebenen Frist an die zuständige Immissionsschutzbehörde.

    Fristen

    • Den Messbericht müssen Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.
    • Die Aufzeichnungen der Messgeräte müssen Sie 5 Jahre aufbewahren.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Wenn Sie Ihre Feuerbestattungsanlage ohne kontinuierliche Messungen betreiben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
    • Diese Verwaltungsleistung gilt nicht für Tierkrematorien.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) am 18.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 26.04.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    TA Luft, Immission, Dioxine, Einäscherung, 27 BImSchV, Ableitbedingungen Abgase, LAI-Mustermessbericht, Schornstein, Emissionsmessung, Immissionsschutz, Emissionsbericht, Emissionsmessbericht, VDI 4220, Jahresbericht, Furane, Krematorium, Feuerungsanlage, Rauchgasreinigungsanlagen, Schadstoffmessung, ReSyMeSa, Emissionsgrenzwerte, Messstelle, Luftschadstoffe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)