Anerkennung von Ergänzungsschulen beantragen
Sie wollen eine Ergänzungsschule staatlich anerkennen lassen? Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.
Beschreibung
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt.
Für eine Ergänzungsschule können Sie die Eigenschaft einer anerkannten Schule beantragen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.
Ansprechpartner
Ministerium für Bildung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 567-7777
E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Lehrplan
Voraussetzungen
- Vorlage eines Lehrplans.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den hierfür erforderlichen Lehrplan vorgelegt haben, wird dieser von der Schulbehörde geprüft.
Fristen
Keine.
Bearbeitungsdauer
3 Monate
Hinweise (Besonderheiten)
Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt kann die Höchstzahlen für die Schülerzahlen in den Klassen oder den entsprechenden organisatorischen Gliederungen an einer Ergänzungsschule bestimmen. Es dürfen jedoch keine höheren Anforderungen als an vergleichbare öffentliche Schulen gestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.01.2021
Stichwörter
Schulformen, Schulen in freier Trägerschaft, Schulpflicht, Anerkennung, Schulbehörde, Staatlich anerkannt