Ergänzungsschule Anerkennung

    Anerkennung von Ergänzungsschulen beantragen

    Sie wollen eine Ergänzungsschule staatlich anerkennen lassen? Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.

    Beschreibung

    Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt.

    Für eine Ergänzungsschule können Sie die Eigenschaft einer anerkannten Schule beantragen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

    E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Landesschulamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Turmschanzenstraße 32

    39114 Magdeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0391 56701

    E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.05.2016

    Technisch geändert am 01.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.02.2021

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    • Lehrplan

    Voraussetzungen

    • Vorlage eines Lehrplans.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nachdem Sie den hierfür erforderlichen Lehrplan vorgelegt haben, wird dieser von der Schulbehörde geprüft.

    Fristen

    Keine.

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt kann die Höchstzahlen für die Schülerzahlen in den Klassen oder den entsprechenden organisatorischen Gliederungen an einer Ergänzungsschule bestimmen. Es dürfen jedoch keine höheren Anforderungen als an vergleichbare öffentliche Schulen gestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.01.2021

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2021

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Stichwörter

    Staatlich anerkannt, Schulformen, Schulen in freier Trägerschaft, Anerkennung, Schulpflicht, Schulbehörde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020