• Arendsee (Altmark) (Landkreis Altmarkkreis Salzwedel, Sachsen-Anhalt)
Ergänzungsschule Anerkennung

Anerkennung von Ergänzungsschulen beantragen

Sie wollen eine Ergänzungsschule staatlich anerkennen lassen? Lesen Sie hier die wichtigsten Informationen.

Beschreibung

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt.

Für eine Ergänzungsschule können Sie die Eigenschaft einer anerkannten Schule beantragen.

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt Sachsen-Anhalt.

Ansprechpartner

Ministerium für Bildung

Adresse

Hausanschrift

Turmschanzenstraße 32

39114 Magdeburg

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 391 567-7777

E-Mail: mb-presse@sachsen-anhalt.de

Version

Technisch erstellt am 03.03.2006

Technisch geändert am 18.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Landesschulamt

Adresse

Hausanschrift

Turmschanzenstraße 32

39114 Magdeburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0391 56701

E-Mail: poststelle@lscha.mk.sachsen-anhalt.de

Version

Technisch erstellt am 25.05.2016

Technisch geändert am 01.02.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Allgemeinbildende Schulen in Sachsen-Anhalt

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.02.2021

Technisch geändert am 18.06.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020

erforderliche Unterlagen

  • Lehrplan

Voraussetzungen

  • Vorlage eines Lehrplans.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Nachdem Sie den hierfür erforderlichen Lehrplan vorgelegt haben, wird dieser von der Schulbehörde geprüft.

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

3 Monate

Hinweise (Besonderheiten)

Das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt kann die Höchstzahlen für die Schülerzahlen in den Klassen oder den entsprechenden organisatorischen Gliederungen an einer Ergänzungsschule bestimmen. Es dürfen jedoch keine höheren Anforderungen als an vergleichbare öffentliche Schulen gestellt werden.

Gültigkeitsgebiet

Sachsen-Anhalt

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.01.2021

Version

Technisch erstellt am 12.01.2021

Technisch geändert am 18.11.2022

Stichwörter

Staatlich anerkannt, Schulformen, Schulen in freier Trägerschaft, Anerkennung, Schulpflicht, Schulbehörde

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 31.03.2021

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 09.07.2021

Technisch geändert am 16.06.2020