Lasten und Beschränkungen im Grundbuch Löschung

    Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen

    Beschreibung

    Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

    Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

    Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Aschersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Roemer-Weg 3

    06449 Aschersleben

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 32
    Gebühren: nein

    k.A.

    Bus: Zollberg und Ermslebener Straße (Kreishaus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte beachten Sie:
    Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.

    Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie über diesen Link.

    Die Datenschutzerklärung des Amtsgerichts finden Sie über diesen Link.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 10:00 Uhr außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 8800

    Fax: 03473 880188

    E-Mail: ag-asl@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agasldsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 16.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Löschungsantrag
    • Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
    • Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 01.12.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.02.2023 (von: system)

    Stichwörter

    lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch, dauerhaftes Wohnrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

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