Lasten und Beschränkungen im Grundbuch Löschung

    Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen

    Beschreibung

    Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

    Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

    Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Schönebeck

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 15 51

    39212 Schönebeck (Elbe)

    Hausanschrift

    Friedrichstraße (Schönebeck) 96

    39218 Schönebeck (Elbe)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 0  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnbrücktal, Am Malzmühlenfeld, Kath. Kirche, Bahnbrückental
      Linien:
      • S-Bahn: k.A.
      • Bus: k.A.

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03928 7820

    Fax: 03928 782144

    E-Mail: ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Löschungsantrag
    • Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
    • Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Nießbrauch, lebenslanges Wohnrecht, dauerhaftes Wohnrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English