Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen
Beschreibung
Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.
Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.
Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.
Ansprechpartner
Amtsgericht Sangerhausen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 10 12 12
06512 Sangerhausen
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Löschungsantrag
- Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
- Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.11.2020
Stichwörter
dauerhaftes Wohnrecht, Nießbrauch, lebenslanges Wohnrecht