Lasten und Beschränkungen im Grundbuch Löschung

    Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen

    Beschreibung

    Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.

    Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.

    Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Börde (Sachsen-Anhalt) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Löschungsantrag
    • Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
    • Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 15.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    dauerhaftes Wohnrecht, Nießbrauch, lebenslanges Wohnrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English