Löschung von Lasten und Beschränkungen im Grundbuch beantragen
Beschreibung
Die Löschung von Lasten oder Beschränkungen (z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch) im Grundbuch ist möglich, wenn die oder der Berechtigte auf die Ausübung des Rechts verzichtet.
Wenn eine Person verstirbt, zu deren Gunsten ein Recht (z.B. ein Wohnrecht) im Grundbuch eingetragen ist, kann die Löschung dieses Rechts durch die Eigentümerin oder den Eigentümer der Immobilie beantragt werden.
Die Löschung kann auch beantragt werden, wenn das Recht an eine Bedingung oder eine Befristung gebunden ist und die Bedingung eingetreten oder die Frist abgelaufen ist.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.
Ansprechpartner
Amtsgericht Köthen
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Parkplatz: null
Anzahl: 48
Gebühren: nein
Eduardstraße oder Bärteichpromenade
Bus: A
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 15 56
06355 Köthen (Anhalt)
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr Freitag 10:00 - 12:00 Uhr Nachlassabteilung Montag 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03496 4220
Fax: 03496 422150
E-Mail: ag-koet@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/agkoetdsgvo.)
erforderliche Unterlagen
- Löschungsantrag
- Löschungsbewilligung des von der Löschung des Rechts Betroffenen
- Sterbeurkunde, wenn der Berechtigte verstorben ist
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine.
Kosten
Die Gebühren hängen vom individuellen Sachverhalt ab.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 15.11.2020
Stichwörter
lebenslanges Wohnrecht, Nießbrauch, dauerhaftes Wohnrecht