Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung

    Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

    Eintragen eines Berechtigten, um das Grundbuch zu berichtigen

    Beschreibung

    Sie sind Gläubiger einer Forderung und können nicht in das Recht oder das Eigentum des Schuldners/der Schuldnerin vollstrecken, weil diese/r nicht im Grundbuch eingetragen ist?

    Das Grundbuch ist infolge der Nichteintragung des Berechtigten unrichtig.

    Wenn Sie einen vollstreckbaren Titel gegen die Schuldnerin/den Schulder haben, können Sie nach § 14 Grundbuchordnung einen Antrag auf Grundbuchberichtigung stellen. Damit kann der Schuldner/die Schuldnerin als Rechtsinhaber/in bzw. Eigentümer/in im Grundbuch eingetragen werden. Mit Eintragung kann die Vollstreckung fortgeführt werden.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Sachsen-Anhalt: Eintragung eines Berechtigten im Grundbuch Berichtigung

    Grundbuchamt des Amtsgerichtes, in dem das Grundbuch geführt wird.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Halle (Saale)

    Adresse

    Hausanschrift

    Thüringer Straße 16

    06112 Halle (Saale)

    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    "Heinrich-Schütz-Straße" in beiden Fahrtrichtungen

    Bus: Linie 30

    Straßenbahn: 2 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    06095 Halle (Saale)

    Öffnungszeiten

    Allgemein (Gilt nicht für Beratungshilfe) Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 -12:00 Uhr und 15:00 -17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Beratungshilfe (nur an folgenden Tagen!) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr Zahlstelle / Gerichtskasse Montag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:15 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0345 2200

    Fax: 0345 2205030

    E-Mail: ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de(Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten. Weitere Informationen zum E-Mail-Verkehr und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie unter https://lsaurl.de/justizemail. Die Datenschutzerklärung des Gerichts finden Sie unter https://lsaurl.de/aghaldsgvo.)

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2006 (von: migration)

    Technisch geändert am 28.12.2022 (von: Vormbrocke, Heinz)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Schriftlicher Antrag des Vollstreckungsgläubigers 
    • Nachweise, dass das Grundbuch unrichtig ist - Eintragungsbewilligung des Betroffenen oder Vorlage der den Nachweis der Unrichtigkeit erbringenden Urkunden (in der Form des § 29 GBO - öffentlich oder öffentlich beglaubigte Urkunden) 
    • Vollstreckbarer Titel gegen den nicht eingetragenen Schuldner/die nicht eingetragene Schuldnerin

    Voraussetzungen

    • Vollstreckbarer Titel gegen den/die Vollstreckungsschuldner/in 
    • Schriftlicher Antrag des Vollstreckungsgläubigers 
    • Das Grundbuch muss infolge der fehlenden Voreintragung eines dinglich berechtigten Vollstreckungsschuldners unrichtig sein. 
    • Durch den Antrag nach § 14 GBO können keine weiteren Bewilligungen, Zustimmungen oder Erklärungen Dritter ersetzt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Abhängig von der Eintragung als Eigentümer/in oder Rechtsinhaber/in

    • Nr. 14110 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Eigentümer
    • Nr. 14120 KV Anlage 1 Gerichts- und Notarkostengesetz bei Eintragung als Inhaber einer Hypothek oder Grundschuld

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2020

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Grundbuch, Elektronisches Grundbuch, Öffentliches Register

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

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