Grundstück im Grundbuch Zuschreibung

    Zuschreibung eines Grundstücks beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Sie sind Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden.

    Beschreibung

    Sind Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke und möchten, dass diese als ein einheitliches Grundstück im Grundbuch eingetragen werden?

    Dies können Sie erreichen, indem Sie die Zuschreibung des einen Grundstücks zu dem anderen Grundstück (Hauptgrundstück) beim Grundbuchamt beantragen.

    Aus bisher selbstständigen Grundstücken entsteht dabei ein einheitliches neues Grundstück, welches dadurch in manchen Fällen wirtschaftlich sinnvoller genutzt werden kann.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

    Werden die Grundbücher von verschiedenen Grundbuchämtern geführt, so ist für die Entscheidung über den Antrag auf Zuschreibung und, wenn dem Antrag stattgegeben wird, für die Führung des Grundbuchs über das ganze Grundstück das Grundbuchamt zuständig, das das Grundbuch über das Hauptgrundstück führt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Aschersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Roemer-Weg 3

    06449 Aschersleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 32  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: k.A.
      Linie:
      • Bus: Zollberg und Ermslebener Straße (Kreishaus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte beachten Sie:
    Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.

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    Die Datenschutzerklärung des Amtsgerichts finden Sie über diesen Link.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 10:00 Uhr außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 8800

    Fax: 03473 880188

    E-Mail: ag-asl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag in öffentlich beglaubigter Form, da er gleichzeitig die Bewilligung nach § 19 GBO enthält, mit Bezeichnung der beteiligten Grundstücke

    Voraussetzungen

    • Bestehen mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte
    • Öffentlich beglaubigter Antrag des Eigentümers/der Eigentümerin der beteiligten Grundstücke 
    • Ein Grundstück soll nur dann einem anderen Grundstück als Bestandteil zugeschrieben werden, wenn hiervon Verwirrung nicht zu besorgen ist.
      Dies bedeutet, dass beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Belastungen auf den Grundstücken die Eintragungen unübersichtlich und schwer verständlich werden können. Der Rechtszustand des Grundstücks muss immer klar erkennbar sein.
    • Die beteiligten Grundstücke sollten im gleichen Grundbuch- und Katasterbezirk unmittelbar aneinandergrenzen.
    • Der Eigentümer muss voreingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Liegen die Voraussetzungen vor, trägt das Grundbuchamt die Zuschreibung im Grundbuch ein.

    Kosten

    50,00 € gemäß Nr. 3 KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die verbundenen Grundstücke verlieren ihre Selbstständigkeit.

    Die Grundstücke werden als ein Grundstück im Grundbuch eingetragen.

    Grundpfandrechte, die auf dem Hauptgrundstück lasten, erstrecken sich automatisch auf das zugeschriebene Grundstück.

    Belastungen des zugeschriebenen Grundstücks erstrecken sich nicht auf das Hauptgrundstück.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 16.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 08.02.2023

    Stichwörter

    Öffentliches Register, Umschreibung, Elektronisches Grundbuch, Grundbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English