Todesbescheinigung Ausstellung

    Todesbescheinigung ausstellen lassen

    Wenn eine Person verstirbt, muss eine Todesbescheinigung ausgestellt werden. Wer diese bekommt und wofür diese wichtig ist, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Jede verstorbene Person muss ärztlich untersucht werden. Bei dieser sogenannten Leichenschau werden der Tod selbst, die Todesursache und Todesart sowie der Todeszeitpunkt beurkundet.

    Nach der Leichenschau wird unverzüglich eine Todesbescheinigung von dem Arzt oder der Ärztin ausgestellt.

    Die Todesbescheinigung besteht aus einem nicht-vertraulichen und einem vertraulichen Teil.

    In dem nicht-vertraulichen Teil werden persönliche Daten der verstorbenen Person (Name, Hauptwohnsitz, Geburtsdatum) sowie der Sterbeort und -zeitpunkt, die Todesart (natürlich/nichtnatürlich) und der zuletzt behandelnde Arzt festgehalten.

    In dem vertraulichen Teil stehen zusätzlich Angaben zur Todesursache. Bei einer Krankheit als Todesursache wird diese bezeichnet, aber auch schwerwiegende andere Krankheiten werden aufgeführt. Bei einem Unfalltod wird die Art des Unfalls näher angegeben (zum Beispiel Verkehrsunfall, Arbeitsunfall).

    Bei so genanntem „berechtigten Interesse“ haben Dritte ein Einsichtsrecht in die Todesbescheinigung. Dies gilt z.B. für Bestattungsunternehmen.

    Wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige die verstorbene Person aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt überführen lassen möchten, können Sie die Todesbescheinigung als Nachweis vorlegen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde oder kreisfreie Stadt, in der die Person verstorben ist.

    Ansprechpartner

    Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Leipziger Straße 9

    06667 Weißenfels

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr &  13:00 - 17:30 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr & 13:00 - 15:30 Uhr Freitag nach Vereinbarung Sonnabend Sonntag

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-238

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-224

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-222

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-225

    Telefon Festnetz: +49 3443 370-226

    Fax: +49 3443 370-263

    E-Mail: standesamt@weissenfels.de

    Version

    Technisch erstellt am 24.12.2021

    Technisch geändert am 05.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020

    erforderliche Unterlagen

    Keine.

    Voraussetzungen

    • Es hat eine Leichenschau stattgefunden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald eine Person verstorben ist, muss die verstorbene Person ärztlich untersucht werden.

    Der Arzt oder die Ärztin stellt nach der Untersuchung die Todesbescheinigung aus.

    Die Todesbescheinigung wird in mehrfacher Ausfertigung erstellt. Für manche Empfänger (Gesundheitsamt, Statistisches Landesamt, ärztliche Person für die 2. Leichenschau, ausstellende Arztperson) ist eine Ausfertigung vorgesehen, welche sowohl den vertraulichen als auch den nicht-vertraulichen Teil enthält. Das Standesamt erhält eine Ausfertigung nur mit dem nicht-vertraulichen Teil. Die Ausfertigung, die für die ausstellende Arztperson bestimmt ist, behält diese sofort bei sich. Sie als Angehöriger oder Angehörige erhalten die übrigen Ausfertigungen ausgehändigt, teilweise in einem verschlossenen Umschlag

    Alle Ausfertigungen der Todesbescheinigung, die Sie erhalten haben, müssen Sie dem Standesamt vorlegen, damit die Sterbeurkunde ausgestellt werden kann. Das Standesamt leitet alle Ausfertigungen an die vorgesehenen Empfänger weiter.

    Kosten

    Die Kosten der Leichenschau und der Ausstellung der Todesbescheinigung sind von denjenigen zu tragen, die für die Bestattung zu sorgen haben.  

    Unterstützende Institutionen

    Die Bestattungsunternehmen unterstützen Sie vollumfänglich bei den Behördengängen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt am 11.05.2020

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2020

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Totenschein, Sterbefall, Leichenschau, Todesbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 31.03.2021

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021

    Technisch geändert am 16.06.2020