Grundstückseigentümerrechte im Grundbuch Vermerk

    Vermerk von Grundstückseigentümerrechten im Grundbuch

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Grundstückseigentümer Rechte an einem weiteren Grundstück (dienendes Grundstück) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres Grundstücks (herrschendes Grundstück) vermerken lassen.

    Der Vermerk von Grundstückseigentümerrechten im Grundbuch des herrschenden Grundstücks (sog. Aktivvermerk) bewirkt, dass zur Löschung des Rechts oder zur Eintragung der Inhaltsänderung oder Rangänderung dieses Rechts auch die Bewilligung des Inhabers des subjektiv-dinglichen Rechts erforderlich ist, § 21 GBO, denn subjektiv-dingliche Rechte gelten gemäß § 96 BGB wesentlicher Bestandteil des herrschenden Grundstücks.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das Grundbuchamt.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Aschersleben

    Adresse

    Hausanschrift

    Theodor-Roemer-Weg 3

    06449 Aschersleben

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz:
      Anzahl: 32  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: k.A.
      Linie:
      • Bus: Zollberg und Ermslebener Straße (Kreishaus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte beachten Sie:
    Es ist nicht zulässig, bei einem Gericht, einer Staatsanwaltschaft oder einer sonstigen Justizbehörde des Landes Sachsen-Anhalt per E-Mail rechtswirksam Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Insbesondere wird hierdurch keine Frist gewahrt! Der Übermittlungsweg per E-Mail eignet sich daher nur für nicht formgebundene Nachrichten.

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    Die Datenschutzerklärung des Amtsgerichts finden Sie über diesen Link.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 11:00 Uhr Freitag 09:00 - 10:00 Uhr außerhalb der angegebenen Sprechzeiten nach vorheriger Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03473 8800

    Fax: 03473 880188

    E-Mail: ag-asl@justiz.sachsen-anhalt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Schriftlicher Antrag mit Bezeichnung des Rechts, der Angabe des herrschenden Grundstücks und des dienenden Grundstücks

    Voraussetzungen

    • Schriftlicher Antrag des Eigentümers des herrschenden Grundstücks oder jeder, dem an dem herrschenden Grundstück ein dingliches Recht zusteht

    Sie können nur bei folgenden Grundstückseigentümerrechten den Vermerk in das Grundbuch des herrschenden Grundstücks eintragen lassen:

    • Grunddienstbarkeit gemäß § 1018 BGB
    • Subjektiv-dingliches Vorkaufsrecht gemäß § 1094 BGB
    • Subjektiv-dingliche Reallast gemäß § 1105 BGB
    • Erbbauzins gemäß § 9 ErbbauRG
    • Überbaurente gemäß § 914 BGB
    • Notwegrente gemäß § 917 BGB. 

    Das Recht muss auf dem dienenden Grundstück vorher oder gleichzeitig eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Vermerk wird im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs des herrschenden Grundstücks eingetragen. Auf dem Grundbuchblatt des dienenden Grundstücks wird ein Hinweis über den Vermerk eingetragen.

    Kosten

    Für die Eintragung des Vermerks: 50,00 € gemäß KV Nr. 14160 Anlage 1 GNotKG

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern am 17.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Herrschvermerk, Öffentliches Register, Grundbuch, Aktivvermerk, Elektronisches Grundbuch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English