Genehmigung für das Befahren von Gewässern, die nicht für die Schifffahrt bestimmt sind Erteilung

    Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen

    Sie möchten mit einem Motorboot einen See befahren? Dafür benötigen Sie eine Gestattung.

    Beschreibung

    Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:

    • Das Baden
    • Tauchsport
    • Das Tränken an Tränkstellen
    • Eissport
    • Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
    • Schwemmen
    • Schöpfen mit Handgefäßen

    Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.

    Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.

    Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Stendal - Wasserwirtschaft und Düngung

    Adresse

    Postanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Postanschrift

    Postfach 10 14 55

    39554 Stendal

    Hausanschrift

    Hospitalstraße 1-2

    39576 Stendal

    Tangermünder Tor

    Bus: Tangermünder Tor

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Sprechzeiten bitte die  Kontakt-Seite   aufrufen.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 08.04.2009 (von: Edgar Kraul)

    Technisch geändert am 06.08.2024 (von: Webservice LK Stendal, brain-GeoCMS)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • vollständige Adresse
    • Telefonnummer
    • Bezeichnung des Gewässers
    • gegebenfalls Lageplan
    • Bootstyp
    • Motortyp
    • Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
    • Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)

    Formulare

    Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    • Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
    • Sie nutzen ein kleines Fahrzeug

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine

    Kosten

    EUR  65,00 bis EUR 1.250,00

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt am 27.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 29.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 04.01.2024 (von: Boese, Kathrin)

    Stichwörter

    Wasser, Motorboote, Gestattung, Bootstyp, Motorboot, Gewässer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)