Wasserrechtliche Gestattung für das Befahren von Gewässern mit Motorbooten beantragen
Sie möchten mit einem Motorboot einen See befahren? Dafür benötigen Sie eine Gestattung.
Beschreibung
Sie dürfen jedes oberirdische, fließende Gewässer für den Gemeingebrauch benutzen. Der Gemeingebrauch beinhaltet:
- Das Baden
- Tauchsport
- Das Tränken an Tränkstellen
- Eissport
- Das Befahren mit kleinen Booten ohne Motor
- Schwemmen
- Schöpfen mit Handgefäßen
Wenn Sie das Gewässer für diese Zwecke nutzen, brauchen Sie keine Gestattung.
Wenn Sie das Gewässer mit einem Motorboot befahren wollen, brauchen Sie eine Gestattung.
Die Genehmigung ist maximal 10 Jahre gültig.
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die untere Wasserbehörde in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Für Sachsen-Anhalt wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- vollständige Adresse
- Telefonnummer
- Bezeichnung des Gewässers
- gegebenfalls Lageplan
- Bootstyp
- Motortyp
- Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
- Dauer der geplanten Benutzung (die Gestattung erfolgt für maximal 10 Jahre)
Formulare
Viele Landkreise stellen Ihnen ein Antragsformular auf der jeweiligen Internetseite zur Verfügung.
Voraussetzungen
- Sie beeinträchtigen nicht die Natur oder Anlieger
- Sie nutzen ein kleines Fahrzeug
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Keine
Kosten
EUR 65,00 bis EUR 1.250,00
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt am 27.10.2020
Stichwörter
Wasser, Motorboote, Gestattung, Bootstyp, Motorboot, Gewässer