Parkerleichterungen Gestattung für Schwerbehinderte

    Parkerleichterung für Schwerbehinderte beantragen

    Sie sind schwerbehindert und nutzen häufig einen PKW? Informieren Sie sich hier über Parkerleichterungen.

    Beschreibung

    Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis, an Stellen zu parken, an denen das üblicherweise nicht erlaubt ist. Berechtigte können die Parkerleichterungen auch als Beifahrer nutzen. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.

    In Sachsen-Anhalt werden 3 verschiedene Parkausweise ausgestellt und anerkannt:

    • Der "Blaue Parkausweis" (EU-weit)
    • Der "Orange Parkausweis" (bundesweit)
    • Der "Weiße Parkausweis" (nur in Sachsen-Anhalt)

    Der blaue Parkausweis

    Dieser Parkausweis wird für Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung oder für Blinde ausgestellt. Mit diesem Parkausweis dürfen Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten auf einem Behindertenparkplatz parken (Parkplätze mit einem Rollstuhlfahrersymbol). Zudem erhalten Sie mit diesem Parkausweis folgende Erleichterungen:

    • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
    • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
    • Parken auf Bewohnerparkplätzen
    • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

    Der orange Parkausweis

    Dieser Parkausweis wird für schwerbehinderte Menschen ausgestellt, die die Voraussetzungen für den blauen Parkausweis nicht erfüllen. Es sind aber trotzdem Voraussetzungen gegeben.

    Mit diesem Parkausweis dürfen Sie nicht auf den Behindertenparkplätzen parken. Sie haben aber folgende Erleichterungen:

    • bis zu drei Stunden Parken bei eingeschränktem Haltverbot (Zeichen 286, 290)
    • unter bestimmten Voraussetzungen Parken auf verkehrsberuhigten Flächen
    • Parken auf Bewohnerparkplätzen
    • Kostenloses Parken in kostenpflichtigen Parkzonen

    Der weiße Parkausweis

    Dieser Parkausweis wird für Menschen ausgestellt, die vorübergehend (bis zu 6 Monate) an Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen leiden. Sie erhalten die gleichen Erleichterungen wie beim blauen Parkausweis.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Altmarkkreis Salzwedel - Sachgebiet Straßenverkehrsrecht und KFZ-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Karl-Marx-Straße 32

    29410 Salzwedel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03901 840-614

    Telefon Festnetz: 03901 840-3501

    E-Mail: Susanne.Lange@Altmarkkreis-Salzwedel.de

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Straßenverkehrsamt

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
    • für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild (neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
    • für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht und Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

    Formulare

    Viele Landkreise und kreisfreie Städte stellen Antragsformulare zur Verfügung.

    Voraussetzungen

    Für den blauen Parkausweis

    • Sie sind außergewöhnlich gehbehindert und das Merkzeichen "aG" ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
    • Oder Sie sind blind und das Merkzeichen Bl ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis vermerkt
    • Oder Sie sind schwerbehindert mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

    Für den orangen Parkausweis

    • Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
      • einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)
    • oder Sie sind schwerbehindert mit den Merkzeichen G und B und
      • einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie
      • gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane
    • oder Sie sind schwerbehindert, und an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • oder Sie sind schwerbehindert mit einem künstlichen Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

    Für den weißen Parkausweis

    • Sie leiden an starken Funktionseinschränkungen der unteren Gliedmaßen aufgrund einer Krankheit, Operation oder eines Unfalls
    • Aufgrund der Funktionseinschränkungen können Sie nur kurze Strecken zurücklegen
    • Die Einschränkung ist nur vorübergehend (bis zu 6 Monate)

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Keine.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der jeweilige Parkausweis ist befristet. Für die Verlängerung müssen Sie einen weiteren Antrag stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr am 09.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2022

    Stichwörter

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English