Änderung der Hauptwohnung
Als meldepflichtige Personen haben Sie jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen.
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland und hat sich der Status Ihrer Wohnung geändert (Hauptwohnung wird jetzt als Nebenwohnung genutzt oder Nebenwohnung wird jetzt als Hauptwohnung genutzt, ohne dass ein Beziehen oder ein Auszug in eine neue oder aus einer früheren Wohnung stattgefunden hat), dann sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Hauptwohnung ist:
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
- Wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
- Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
- Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Gleichzeitig sind Sie verpflichtet, der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen (Nebenwohnungen) Sie neben der Hauptwohnung im Inland haben.
Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Inland. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Südliches Anhalt - Einwohnermeldeamt
Beschreibung
Folgende Anliegen können Sie am
Dienstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr sowie
Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15.30 Uhr
im Bürgerbüro in der Außenstelle Gröbzig (Marktplatz 1) erledigen:
Einwohnermeldewesen
An-, Ab- und Ummeldungen
Auskünfte aus dem Melderegister
Auskunftssperren einrichten
Passwesen
Ausstellung von Personalausweisen
Vorläufige Personalausweise
Verlusterklärungen
Einziehung und Vernichtung von Personalausweisen
Ausstellung von Reisepässen
Passverluste
Reisepassänderungen
Vorläufige Reisepässe und Kinderreisepässe
Vernichtung von Reisepässen
Führungszeugnisse
Beglaubigung von Zeugnis-, Urkundenabschriften und Kopien
Untersuchungsberechtigungsscheine
Fundamt
Anzeige von Fundsachen
Ordnungsamt
Antrag zur Sondernutzung auf öffentlichem Grund
Antrag zum Fällen von Bäumen, Sträuchern, Hecken
Friedhofsverwaltung
Antrag auf Verlängerung einer Grabstätte
Antrag auf Einebnung einer Grabstätte
Steueramt
Hundesteueranmeldung und Hundesteuerabmeldung
Einrichtung einer Einzugsermächtigung
Ausgabe von Formularen für die Steuererklärung
Entgegennahme von Post an das Verwaltungsamt.
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 470, 492
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Linie:- Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, im Hof der Verwaltungsstelle
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Parkplatz: Gröbzig, vor der Verwaltungsstelle (mit Parkscheibe, 2 Std.)
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Parkplatz: Weißandt-Gölzau, Vor dem Verwaltungsamt (mit Parkscheibe 2 Std.)
Anzahl: 48 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Verwaltungsamt (Entfernung: ca. 140 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Hallesche Str. (Entfernung: ca. 400 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Tanzfleck (Entfernung: ca. 670 m)
Linie:- Bus: 493
- Haltestelle: Gröbzig, Weintraube (Entfernung: ca. 300 m)
Linie:- Bus: 470, 492
- Haltestelle: Gröbzig, Mühlbreite (Entfernung: ca. 600 m)
Linie:- Bus: 470, 492, 493
- Haltestelle: Weißandt-Gölzau, Bahnhof (Entfernung: ca. 2 km)
Linie:- Regionalbahn: Halle(Saale)Hbf - Weißandt-Gölzau - Magdeburg Hbf - Weißandt-Gölzau - Halle(Saale)Hbf
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Die Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt sind für den Besucherverkehr geöffnet. Ausnahme bildet das Einwohnermeldeamt. Hierfür ist weiterhin eine Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt
Telefon Festnetz: 034978 265-71(OT Gröbzig)
Telefon Festnetz: 034978 265-33(OT Weißandt-Gölzau)
Fax: 034978 265-19(OT Gröbzig)
Fax: 034978 265-55(OT Weißandt-Gölzau)
E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Südliches Anhalt
Empfänger: Stadt Südliches Anhalt
IBAN: DE93 8005 3722 0302 0030 37
BIC: NOLADE21BTF
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz (Stadt Südliches Anhalt)
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17 und 22 Bundesmeldegesetz (Stadt Südliches Anhalt)
Weitere Informationen
Das Einwohnermeldeamt der Hauptstelle im Ortsteil Weißandt-Gölzau sowie die Außenstelle im Ortsteil Gröbzig sind ebenerdig zu erreichen, allerdings befindet sich jeweils am Haupteingang eine Stufe.
erforderliche Unterlagen
Bitte bringen Sie ein Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben) mit.
Formulare
Manche Meldebehörden bieten Formulare im Internet an.
- Onlineverfahren möglich: grundsätzlich nein
- Schriftform erforderlich: möglich
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Hat die Meldebehörde Ihres Wohnortes für Meldeangelegenheiten einen Internet-Zugang eröffnet, können Sie die Übermittlung der erforderlichen Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz über diesen Zugang vornehmen.
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihre bisherige Hauptwohnung wird von Ihnen als Nebenwohnung genutzt oder Ihre bisherige Nebenwohnung als Hauptwohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das persönliche Erscheinen bei der zuständigen Meldebehörde ist Pflicht.
Fristen
Sie sind verpflichtet, den Statuswechsel Ihrer Wohnung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen.
Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem ein Wechsel der bisherigen Wohnung stattgefunden hat.
Bearbeitungsdauer
keine (der Statuswechsel wird direkt bei der Meldebehörde in das Melderegister eingetragen)
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 05.10.2020
Stichwörter
Ummeldebescheinigung, Wohnsitz anmelden, Umzug, Ummeldung, Wohnsitzabmeldung, Meldeschein, Anmeldebescheinigung, Anmeldebestätigung, Wohnsitz, Hauptwohnsitz, Anmeldung, Nebenwohnsitz, Wohnsitzummeldung, Wohnsitzwechsel, Ummeldebestätigung, ummelden, Wohnsitz ummelden, Anmeldung in einer anderen Gemeinde, Einwohnerwesen, Meldewesen, Wohnsitzanmeldung