Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben
Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Beschreibung
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
- Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.
Ansprechpartner
Sperrmüll- und Containerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Sperrmüllservice Montag 07:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 07:30 bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 07:30 bis 16:00 Uhr Freitag 07:30 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Wertstoffhof Hängelsberge
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 391 635-7271(Annahme)
Telefon Festnetz: +49 391 635-7274(Verwaltung)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Magdeburg: Spezialisierung
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)
Abfallentsorgungssatzungen der Landkreise und kreisfreien Städte
Kosten
- keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Müll, Abfall, Wertstoffhof, Wertstoff, Elektronikschrott, E-Schrott, Sonderabfall, Altgeräte, Elektromüll, Elektroschrott, Sonderabfälle, Produktverantwortung, Sondermüll, Rücknahme