Abholung von Bioabfällen anmelden
Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Ansprechpartner
Landkreis Wittenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Do 08:30 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Claudia Hauck
Telefon Festnetz: +49 3491 806-2971
Frau Viola Schweiger
Telefon Festnetz: 03491 806-2974
Frau Silvia Tränkner
Telefon Festnetz: 03491 806-2976
Frau Birgit Wagner
Telefon Festnetz: 03491 806-2978
Frau Andrea Jänecke
Telefon Festnetz: 03491 806-2972
Frau Doreen Swietek
Telefon Festnetz: 03491 806-2975
Frau Uta Trebus
Telefon Festnetz: 03491 806-2977
Frau Tina Kehlitz
Telefon Festnetz: 03491 806-2973
Voraussetzungen
Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?
Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):
- Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
- Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
- Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
- Brot- und Backwarenreste
- Eierschalen
- Federn
- Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
- Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
- Haare
- Heu, Stroh (kleine Mengen)
- Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
- Käsereste, einschließlich Naturrinde
- Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
- Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Milchproduktreste
- Nussschalen
- Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
- Salatreste, Salatabfälle
- Schnittblumen
- Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
- Teebeutel, Teereste
Das gehört nicht in die Biotonne:
- Asche
- Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
- Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
- Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
- Glas
- Geschenkband
- Gummiartikel
- Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
- Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Kehricht
- Keramik, Porzellan
- Kerzenreste
- mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
- Kohlepapier
- Lederreste
- Medikamente
- Möbelholz
- Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
- Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Putzlappen und -tücher
- Ruß
- schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
- Spanplattenholz
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten
- Teppichböden
- Textilien
- Ton, Keramik, Glas, Metall
- Verbandmaterial
- Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
- Watte, Wattestäbchen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Wertstoff, Müll, braune Tonne, Biotonne, Abfall, Biomüll