Abholung von Bioabfällen anmelden
Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Beschreibung
Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Ansprechpartner
Salzlandkreis - 42 Fachdienst Klima-, Umwelt- und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt
06400 Bernburg (Saale)
Für Pakete und Päckchen verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Salzlandkreis, 42 Fachdienst Natur und Umwelt, Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale).
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 – 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr Mittwoch: nach Vereinbarung Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1891(Fachdienstleiterin)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1874(Sachgebiet Natur- und Artenschutz)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1912(Sachgebiet Wasser)
Telefon Festnetz: 03471 684-1902(Sachgebiet Abfall, Altlasten und Boden)
Telefon Festnetz: +49 3471 684-1936(Sachgebiet Immission und Chemie)
Fax: +49 3471 684-561010(Fax Poststelle des SLK)
Fax: +49 3471 684-551890(Fax FD Natur und Umwelt)
E-Mail: umwelt@kreis-slk.de
Internet
Voraussetzungen
Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?
Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):
- Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
- Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
- Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
- Brot- und Backwarenreste
- Eierschalen
- Federn
- Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
- Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
- Haare
- Heu, Stroh (kleine Mengen)
- Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
- Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
- Käsereste, einschließlich Naturrinde
- Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
- Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
- Milchproduktreste
- Nussschalen
- Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
- Salatreste, Salatabfälle
- Schnittblumen
- Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
- Teebeutel, Teereste
Das gehört nicht in die Biotonne:
- Asche
- Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
- Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
- Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
- Glas
- Geschenkband
- Gummiartikel
- Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
- Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Kehricht
- Keramik, Porzellan
- Kerzenreste
- mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
- Kohlepapier
- Lederreste
- Medikamente
- Möbelholz
- Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
- Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
- Putzlappen und -tücher
- Ruß
- schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
- Spanplattenholz
- Staubsaugerbeutel
- Tapeten
- Teppichböden
- Textilien
- Ton, Keramik, Glas, Metall
- Verbandmaterial
- Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
- Watte, Wattestäbchen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Sachsen-Anhalt
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024
Stichwörter
Wertstoff, Müll, Biotonne, Biomüll, braune Tonne, Abfall