Abholung von Bioabfällen anmelden

    Sie können die Abholung Ihrer Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

    Beschreibung

    Wenn Sie biologisch abbaubare Abfälle (organische Küchenabfälle und Gartenabfälle) getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.

    Ansprechpartner

    Team Abfallentsorgung

    Beschreibung

    Gehört zum: Fachbereich Umwelt in der Abteilung Umweltmanagement und Service im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Umwelt mit folgenden Aufgaben: 

    • Durchsetzung der Einhaltung der Bestimmungen der Abfallwirtschaftssatzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustädter Passage 18

    06122 Halle (Saale)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo: nach Vereinbarung Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mi: nach Vereinbarung Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Fr: nach Vereinbarung Sa: geschlossen So: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 345 2214655

    Telefon Festnetz: +49 345 2214685

    Telefon Festnetz: +49 345 2214695

    Fax: +49 345 2214667

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 01.03.2018 (von: Webservice, Stadt Halle)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Buschendorf, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Befreiung von Anschluss an die Biotonne

    Formular zur Eigenkompostierung

    Formular zur Eigenkompostierung

    Voraussetzungen

    Es handelt sich um Bioabfälle aus Ihrem privaten Haushalt und Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bietet die Abholung Ihrer Bioabfälle an (zum Beispiel Biotonne)?

    Dann kann das in die Biotonne gehören (verbindliche Informationen hat Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger):

    • Bioabfall-Sammeltüten aus Papier
    • Topfpflanzen (ohne Topf), auch mit Blumenerde
    • Bioabfall-Sammelbeutel aus biologisch abbaubaren Kunststoff
    • Brot- und Backwarenreste
    • Eierschalen
    • Federn
    • Fischreste und -gräten (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Fleisch- und Wurstreste (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Gartenabfälle (zum Beispiel Abraum von Beeten, Baumschnitt, Baumrinde, Blumen, Blumenerde, Hecken- und Strauchschnitt, Laub, Nadeln, Pflanzen, Pflanzenteile, Reisig, Moos, Rasen- und Grasschnitt, Unkraut, Wildkraut, Zweige)
    • Gemüsereste, Gemüseabfälle (zum Beispiel Kartoffelschalen, Gemüseputzreste und so weiter)
    • Haare
    • Heu, Stroh (kleine Mengen)
    • Holzwolle, Holzspäne, Sägespäne (nur von unbehandeltem Holz)
    • Kaffee-Filtertüten, Kaffeesatz
    • Käsereste, einschließlich Naturrinde
    • Kleintierstreu (nur aus pflanzlichem Material) einschließlich enthaltenen Exkrementen von Kleintieren (wie zum Beispiel Hamster, Meerschweinchen)
    • Knochen (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier, zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrierten, oder Papier aus Alttapeten)
    • Milchproduktreste
    • Nussschalen
    • Obstreste, Obstschalen (auch von Südfrüchten, Zitrusfrüchten)
    • Salatreste, Salatabfälle
    • Schnittblumen
    • Speisereste, roh, gekocht, verdorben (haushaltsübliche Mengen; gegebenenfalls in wenig Küchenpapier/Küchenkrepp oder Zeitungspapier eingewickelt, kein Hochglanzpapier zum Beispiel von Zeitschriften, Illustrieren, oder Papier aus Alttapeten)
    • Teebeutel, Teereste

    Das gehört nicht in die Biotonne:

    • Asche
    • Windeln (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet).
    • Blumen- und Pflanztöpfe aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Draht (zum Beispiel Blumenbindedraht)
    • Einweggeschirr und -besteck aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Exkremente von Tieren (zum Beispiel Hundekot)
    • Glas
    • Geschenkband
    • Gummiartikel
    • Holzreste, behandelt (zum Beispiel imprägniert, lackiert, lasiert)
    • Hygieneartikel (Tampons, Binden et cetera, auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kaffeekapseln aus Aluminium oder Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Kehricht
    • Keramik, Porzellan
    • Kerzenreste
    • mineralische Kleintierstreu (zum Beispiel Streu aus Tonmineralien wie Bentonit, Vogelsand und so weiter)
    • Kohlepapier
    • Lederreste
    • Medikamente
    • Möbelholz
    • Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten
    • Plastiktüten, Trage- und Einkaufstaschen aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet)
    • Putzlappen und -tücher
    • Ruß
    • schadstoffhaltige Abfälle, Problemabfälle
    • Spanplattenholz
    • Staubsaugerbeutel
    • Tapeten
    • Teppichböden
    • Textilien
    • Ton, Keramik, Glas, Metall
    • Verbandmaterial
    • Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff (auch zertifiziert biologisch abbaubar oder als kompostierbar gekennzeichnet), Aluminium, Glas, Metall, Verbundverpackungen
    • Watte, Wattestäbchen

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Befreiung von Anschluss an die Biotonne

    Der Grundstückseigentümer muss schlüssig und nachvollziehbar nachweisen, dass alle anfallenden Bioabfälle durch deren Erzeuger oder Besitzer ordnungsgemäß und schadlos auf dem Anfall-grundstück verwertet werden. Eine nur teilweise Kompostierung ausgewählter Bioabfälle bewirkt keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne. Kompostieren im entfernten Kleingarten oder auf anderen Grundstücken reicht als Befreiungsgrund nicht aus. Voraussetzung ist die Ausfüllung des Formulars zur Erklärung der Eigenkompostierung.

    Der Grundstückseigentümer muss schlüssig und nachvollziehbar nachweisen, dass alle anfallenden Bioabfälle durch deren Erzeuger oder Besitzer ordnungsgemäß und schadlos auf dem Anfall-grundstück verwertet werden. Eine nur teilweise Kompostierung ausgewählter Bioabfälle bewirkt keine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne. Kompostieren im entfernten Kleingarten oder auf anderen Grundstücken reicht als Befreiungsgrund nicht aus. Voraussetzung ist die Ausfüllung des Formulars zur Erklärung der Eigenkompostierung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Befreiung von Anschluss an die Biotonne

    Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt kann ein Wohngrundstück auf Antrag des Eigentümers vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreien.

    Das Team Abfallentsorgung des Fachbereiches Umwelt kann ein Wohngrundstück auf Antrag des Eigentümers vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne befreien.

    Fristen

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Befreiung von Anschluss an die Biotonne

    Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.

    Veranlagungsänderungen werden zum nächsten Monatsersten umgesetzt, sofern der Antrag 4 Wochen vorher eingegangen ist. Andernfalls erfolgt die Realisierung grundsätzlich zum übernächsten Monatsersten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Befreiung von Anschluss an die Biotonne

    4 Wochen

    4 Wochen

    Kosten

    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Halle (Saale): Abfall, Befreiung von Anschluss an die Biotonne

    Die Abfallgebührenreduzierung bei Eigenkompostierung beträgt 7,80 Euro pro Person im Jahr.

    Die Abfallgebührenreduzierung bei Eigenkompostierung beträgt 7,80 Euro pro Person im Jahr.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Sachsen-Anhalt

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 22.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.10.2020 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 18.06.2024 (von: Cierpka, Daniela)

    Stichwörter

    Wertstoff, Müll, Biotonne, Biomüll, braune Tonne, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 31.03.2021 (von: Rose, Katja)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 09.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 16.06.2020 (von: Administrator)